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Vereitelter Reise: Schadensersatz für gestrichenen Rückflug

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Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden: Der Fall vor Gericht
In der Rechtsprechung stellt sich häufig die Frage nach dem Schadensersatzanspruch, insbesondere wenn eine geplante Reise vereitelt wird. Hierbei geht es um die Kompensation für entgangene Urlaubsfreuden und die finanziellen Auswirkungen, die sich aus einer solchen Situation ergeben können. Ein zentrales Thema ist dabei die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit und die damit verbundenen Kosten. Dies kann sowohl Zusatzkosten für eine Ersatzunterkunft als auch für einen Ersatzurlaub umfassen. Zudem spielen der Reisevertrag und die Rolle des Reiseveranstalters eine entscheidende Rolle in der juristischen Bewertung. Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten beider Parteien, sowohl des Reisenden als auch des Veranstalters, zu verstehen, um eine gerechte Entschädigung sicherzustellen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 138 C 569/15   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Klägerinnen haben einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, jedoch nicht in der geforderten Höhe. Das Gericht gewährte einen Schadensersatz von jeweils 275,00 €.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Klägerinnen buchten eine Flugpauschalreise von Frankfurt nach Male.
Die Rückreise wurde von der Beklagten um zwei Tage vorverlegt.
Die Klägerin zu 1) trat vom Vertrag zurück und buchte bei einem anderen Reiseveranstalter.
Die Mehrkosten der neuen Buchung betrugen 518,00 €, die von der Beklagten durch einen Verrechnungsscheck erstattet wurden.
Klägerinnen forderten Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und die Mehrkosten der Neubuchung.
Die Beklagte argumentierte, dass kein Schadensersatz gerechtfertigt sei, da die Klägerinnen ihren Urlaub wie geplant verbringen konnten.
Das Gericht entschied, dass den Klägerinnen ein Schadensersatz von jeweils 275,00 € zusteht.
Die Klägerin zu 1) hatte keinen Anspruch auf Schadensersatz für die Mehrkosten der Neubuchung, da sie den Verrechnungsscheck hätte einlösen müssen.

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