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Fristlose Arbeitnehmerkündigung bei Eintragung falscher Arbeitszeiten

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Taxifahrt als Alibi: Arbeitnehmerin verteidigt sich gegen Kündigungsvorwurf
Im Arbeitsrecht stellt sich oft die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung, insbesondere wenn es um mögliche Verstöße des Arbeitnehmers geht. Ein zentrales Thema in diesem Kontext ist die korrekte Zeiterfassung, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. Dabei können Unstimmigkeiten, wie etwa das mutmaßliche Eintragen falscher Arbeitszeiten, zu erheblichen Vertrauensverlusten führen. In manchen Fällen kann sogar der Verdacht einer solchen Handlung ausreichen, um eine sogenannte Verdachtskündigung auszusprechen. Dabei spielen auch andere Faktoren, wie beispielsweise die Nutzung von Taxifahrten zur Arbeitsstelle, eine Rolle. Zudem sind im Kündigungsschutzverfahren Aspekte wie Datenschutzgesetz und Beweisaufnahme von entscheidender Bedeutung. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert auf Vertrauen, und jede Handlung, die dieses Vertrauen erschüttert, kann weitreichende Konsequenzen haben.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 665/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin aufgrund des dringenden Verdachts, dass sie im Zeiterfassungssystem vorsätzlich falsche Zeiten eingetragen hat, wurde vom Arbeitsgericht Siegburg als rechtmäßig erachtet. Die Arbeitnehmerin hatte versucht, ihren Arbeitgeber in betrügerischer Absicht zu schädigen.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Fristlose Kündigung: Die Arbeitnehmerin wurde aufgrund des Verdachts fristlos gekündigt, sie habe im Zeiterfassungssystem vorsätzlich falsche Zeiten eingetragen.
Vorherige Kündigungen: Vor dieser Kündigung hatte die Arbeitnehmerin bereits zwei Kündigungen erhalten, die beide vom Arbeitsgericht Siegburg für unwirksam erklärt wurden.
Zeiterfassung: Das Unternehmen nutzt ein Zeite[…]


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