Der Fall eines Mietmangels: Legionellenbefall und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgericht Dresden hat in einem Fall eines gravierenden Mietmangels aufgrund eines Legionellenbefalls des Trinkwassers entschieden. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Brisanz des Themas und zeigt, wie solch ein Befall im Kontext des Mietrechts 2023 zu bewerten ist.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Mietmangel wegen Legionellenbefall des Trinkwassers.
Kläger verlangt Räumung einer Wohnung im 6. Obergeschoss.
Kläger argumentiert, dass seit Mai 2019 keine erhebliche Belastung mit Legionellen festgestellt wurde und die Legionellenkonzentration die Nutzbarkeit der Wohnung nicht beeinträchtigt hat.
Beklagter behauptet, die Legionellenbelastung in der Trinkwasseranlage berechtige zu einer Minderung der Miete und verursache gesundheitliche Beschwerden.
Kündigung vom 04.01.2023 entspricht dem Schriftformerfordernis.
Nach Gerichtsauffassung gibt es trotz Legionellenbefall keine akute Gesundheitsgefährdung für den Durchschnittsmieter.
Beklagter wurde über die Legionellenprüfungen und deren Ergebnisse informiert; er konnte jedoch keine konkrete Gesundheitsgefährdung nachweisen.
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Die Urteilsdetails und seine Tragweite
Das Gericht verurteilte den Beklagten, eine Wohnung im 6. Obergeschoss, konkretisiert durch einen Lageplan und bezeichnet mit „6.01“, an die Klägerin zu räumen und herauszugeben. Diese Wohnung verfügt über eine Fläche von ungefähr 72,52 m² und besteht aus diversen Räumlichkeiten, einschließlich einer offenen Küche mit Einbauküche, einem Bad, einem zusätzlichen WC, einem Flur, einem Abstellraumund einem Balkon.
Zusätzlich wurde der Beklagte zur Zahlung eines Betrages von EUR 2832,85 zuzüglich Zinsen an die Klägerin verurteilt.
Das Phänomen Legionellenbefall und seine Auswirkungen
Ein Legionellenbefall des Trinkwassers stellt zweifelsohne einen erheblichen Mietmangel dar. Legionellen sind Bakterien, die unter bestimmten Umständen in[…]