Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietmangel – Legionellenbefall des Trinkwassers

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

Der Fall eines Mietmangels: Legionellenbefall und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgericht Dresden hat in einem Fall eines gravierenden Mietmangels aufgrund eines Legionellenbefalls des Trinkwassers entschieden. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Brisanz des Themas und zeigt, wie solch ein Befall im Kontext des Mietrechts 2023 zu bewerten ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 143 C 2593/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Mietmangel wegen Legionellenbefall des Trinkwassers.
Kläger verlangt Räumung einer Wohnung im 6. Obergeschoss.
Kläger argumentiert, dass seit Mai 2019 keine erhebliche Belastung mit Legionellen festgestellt wurde und die Legionellenkonzentration die Nutzbarkeit der Wohnung nicht beeinträchtigt hat.
Beklagter behauptet, die Legionellenbelastung in der Trinkwasseranlage berechtige zu einer Minderung der Miete und verursache gesundheitliche Beschwerden.
Kündigung vom 04.01.2023 entspricht dem Schriftformerfordernis.
Nach Gerichtsauffassung gibt es trotz Legionellenbefall keine akute Gesundheitsgefährdung für den Durchschnittsmieter.
Beklagter wurde über die Legionellenprüfungen und deren Ergebnisse informiert; er konnte jedoch keine konkrete Gesundheitsgefährdung nachweisen.

[toc]
Die Urteilsdetails und seine Tragweite
Das Gericht verurteilte den Beklagten, eine Wohnung im 6. Obergeschoss, konkretisiert durch einen Lageplan und bezeichnet mit „6.01“, an die Klägerin zu räumen und herauszugeben. Diese Wohnung verfügt über eine Fläche von ungefähr 72,52 m² und besteht aus diversen Räumlichkeiten, einschließlich einer offenen Küche mit Einbauküche, einem Bad, einem zusätzlichen WC, einem Flur, einem Abstellraumund einem Balkon.

Zusätzlich wurde der Beklagte zur Zahlung eines Betrages von EUR 2832,85 zuzüglich Zinsen an die Klägerin verurteilt.
Das Phänomen Legionellenbefall und seine Auswirkungen
Ein Legionellenbefall des Trinkwassers stellt zweifelsohne einen erheblichen Mietmangel dar. Legionellen sind Bakterien, die unter bestimmten Umständen in[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv