Kein Vertrag ohne Geschäftfähigkeit – Das gilt es zu beachten
In Deutschland unterliegt ein Vertrag grundsätzlich der Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass zwei Vertragspartner dem reinen Grundsatz nach über den Inhalt des Vertrages frei entscheiden können. Damit jedoch ein rechtlich wirksamer Vertrag zustande kommen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Ein wesentlicher Aspekt für einen rechtlich gültigen Vertrag ist die Geschäftsfähigkeit bei Vertragsschluss.
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Die Willenserklärung in vertraglichen Beziehungen
Der Vertrag wird rechtlich betrachtet als Willenserklärungen angesehen, welche dem Inhalt nach übereinstimmen. Für einen Vertrag sind dementsprechend mindestens zwei verschiedene Vertragsparteien zwingend erforderlich. In der gängigen Praxis werden diese Willenserklärungen auch als Angebot sowie Annahme definiert.
Die Problematiken in der gängigen Praxis
Grundvoraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist die Geschäftsfähigkeit aller Vertragsparteien. Ist eine Partei geschäftsunfähig (z.B. Kinder oder Personen mit schwerer Störung der geistigen Gesundheit) ist ein abgeschlossener Vertrag rechtlich als nichtig zu betrachten. (Symbolfoto: REDPIXEL.PL/Shutterstock.com)
Problematisch im Zusammenhang mit einem Vertrag besteht darin, dass der reine Vertragsabschluss an sich nicht immer automatisch als solcher auch tatsächlich erkennbar ist. Gerade im Zusammenhang mit den Alltagsgeschäften ist dies nicht selten der Fall. So gilt beispielsweise bereits der simple Erwerb eines Brötchens beim Bäcker als Kaufgeschäft, welches vertragsrelevante Eigenheiten aufweist. Dies gilt im Übrigen für jede Leistungsinanspruchnahme. Der Käufer gibt eine sogenannte konkludente Willenserklärung als Reaktion auf ein Angebot des Verkäufers ab. Hieraus resultiert dann ein Vertragsabschluss.
Erfährt ein Vertrag lediglich dann seine rechtliche Gültigkeit, wenn die Schriftform gewählt wird?
Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland für einen Vertrag nicht zwingend die Schriftform vor. Aus diesem Grund kann ein Vertrag auch dann seine rechtliche Gültigkeit erfahren, wenn die Schriftform nicht gewählt […]