Haftungsreduktion bei Autovermietung: Die Rolle der Polizei nach einem Unfall
Ein kürzlich verhandelter Fall betraf einen Mieter, der mit einem von ihm gemieteten PKW einen Unfall verursachte. Der Mieter hatte sich nach dem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne die Polizei hinzuzuziehen. Dies führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich der im Mietvertrag vereinbarten Haftungsreduktion.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Unfallbeteiligter verlässt den Unfallort: Der Beklagte hat den Unfallort nach einer Kollision verlassen, was als Obliegenheitsverletzung gewertet wird.
Kein Alkohol- oder Drogeneinfluss: Trotz des Verlassens des Unfallortes gibt es keine Hinweise darauf, dass der Beklagte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.
Berufung des Beklagten: Der Beklagte hat Berufung gegen ein vorheriges Urteil eingelegt, aber diese hatte keinen Erfolg.
Haftungsreduzierung: Bei einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag kann eine Haftungsreduzierung für den Mieter vereinbart werden, die im Wesentlichen dem Schutz einer Vollkaskoversicherung entspricht.
Keine Arglist des Beklagten: Es wurde festgestellt, dass der Beklagte nicht arglistig gehandelt hat, was zu seinen Gunsten spricht.
Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet: Trotz der Obliegenheitsverletzung des Beklagten bleibt der Versichererzur Leistung verpflichtet, sofern keine feststellbaren leistungsrelevanten Nachteile für den Versicherer entstanden sind.
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Die Grundlagen des Falles
Mieter verlässt Unfallort ohne Polizei: Rechtliche Folgen und Haftungsreduktion bei Autovermietung. (Symbolfoto: Khosro /Shutterstock.com)
Ein Beklagter mietete einen PKW der Marke Opel Astra J Tourer Active und verursachte damit einen Unfall auf der Autobahn A1. Er geriet in die linke Leitplanke, wodurch am gemieteten Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstand. Trotz des Schadens entschied sic[…]