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Online-Banking – grobe Fahrlässigkeit bei TAN-Verfahren

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Betrügerische Täuschung und Online-Banking: Ein Fall von unautorisierten Überweisungen
In diesem Fall geht es um Kläger, die Opfer eines betrügerischen Angriffs wurden, bei dem sie durch einen täuschend echt wirkenden „Willkommensbrief“ dazu verleitet wurden, Zugangsdaten für ihr Online-Banking preiszugeben. Der Kern des rechtlichen Dilemmas liegt in der Frage, ob die Bank oder die Kunden die Verantwortung für die daraus resultierenden finanziellen Verluste tragen sollten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 O 2630/21 Fin   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Kläger folgten betrügerischen Anweisungen und gaben Zugangsdaten zum Online-Banking frei.
Kläger behaupten, es liege keine grobe Fahrlässigkeit vor; das betrügerische Schreiben sei täuschend echt gewesen.
Die Beklagte hatte auf ihrer Website vor solchen Betrugsversuchen gewarnt.
Kläger sind der Meinung, die Beklagte hätte klarer auf die Risiken hinweisen müssen.
Kläger haben vertraglich vereinbarte Sicherheitshinweise missachtet.
Das Gericht sieht grobe Fahrlässigkeit bei den Klägern und weist die Klage ab.

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Täuschung durch gefälschten Brief
Vorsicht vor Online-Banking Betrug: Ein täuschend echter Willkommensbrief führt zu unautorisierten Überweisungen und einem Verlust von 20.242 €. (Symbolfoto: Rawpixel.com /Shutterstock.com)

Die Kläger, Kunden einer Bank, erhielten einen betrügerischen Brief, der sie zur Aktivierung des e-Postfach TAN-Verfahrens aufforderte. Der Brief war mit Rechtschreibfehlern gespickt und enthielt falsche Informationen, die jedoch auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar waren. Die Kläger folgten den Anweisungen des Briefes und gaben dadurch Zugangsdaten zu ihrem Online-Banking frei.
Unautorisierte Überweisungen und finanzielle Verluste
Nachdem die Kläger den Anweisungen gefolgt waren, wurden unautorisierte Überweisungen von ihren Konten getätigt, wodurch ein Gesamtbetrag von 20.242 € verloren ging. Die Bank lehnte anschließend die F[…]


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