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Fahrzeugkaufvertrag – Beweislast für das Vorliegen der behaupteten Fahrzeugmängel

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Beweislast und Rücktritt: Ein tiefgehender Blick in die Rückabwicklung von Fahrzeugkaufverträgen
Der Streitpunkt in diesem Fall dreht sich um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages für ein Fahrzeug, genauer gesagt einen Ford Edge Vignale. Die Klägerin, die das Auto über einen Leasingvertrag erworben hatte, behauptet, dass das Fahrzeug Mängel in der Beschleunigung und im adaptiven Fernlicht aufwies. Nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen durch die Beklagte, versuchte die Klägerin, vom Kaufvertrag zurückzutreten und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Das Hauptproblem in diesem Fall ist die Frage, wer die Beweislast für das Vorliegen der behaupteten Mängel trägt und ob die Bedingungen für einen wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag erfüllt sind.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 23 O 5773/19  >>>

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Die Klägerin und ihre Argumentation
Streit um Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrags: Wer trägt die Beweislast für Mängel und wie wirkt sich das auf den Rücktritt aus? (Symbolfoto: Fahroni /Shutterstock.com)

Die Klägerin argumentierte, dass die Mängel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Sie behauptete, dass die Reparaturversuche der Beklagten fehlgeschlagen seien und setzte eine Frist für die Nachbesserung. Als diese Frist verstrich, erklärte die Klägerin den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises. Sie berief sich auch darauf, dass die Verjährungsfrist für Sachmängelgewährleistungsansprüche durch die Reparaturversuche gehemmt worden sei.
Die Beklagte und ihre Verteidigung
Die Beklagte wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, dass das Fahrzeug bei der Übergabe mangelfrei gewesen sei. Sie stellte die Behauptung auf, dass die Mängel technisch nicht bei der Übergabe vorhanden sein konnten. Darüber h[…]


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