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Vertragsstrafe nach Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung – Angemessenheit

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Vertragsstrafen und Unterlassungsverpflichtungen: Ein Blick auf das LG Landshut Endurteil
In einem komplexen Rechtsstreit hat das Landgericht Landshut über Vertragsstrafenansprüche aus einem gerichtlichen Vergleich entschieden. Im Kern ging es um die Frage, ob der Beklagte gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstoßen hat, die er im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs eingegangen war. Der Beklagte hatte sich verpflichtet, bestimmte Äußerungen zu unterlassen, die auf seiner Webseite veröffentlicht waren. Bei Zuwiderhandlung war eine Vertragsstrafe vereinbart. Die Klägerin behauptete, der Beklagte habe mehrfach gegen diese Verpflichtung verstoßen und forderte eine hohe Vertragsstrafe.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 41 O 2337/19   >>>

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Die Klägerin und ihre Forderungen
LG Landshut urteilt: Einmalige Verletzung der Unterlassungsverpflichtung führt zu Vertragsstrafe – Die Bedeutung klarer Kommunikation hervorgehoben. (Symbolfoto: Alexander Supertramp /Shutterstock.com)

Die Klägerin machte geltend, dass der Beklagte sieben Mal gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen habe, da auf der Webseite des Beklagten sieben Äußerungen enthalten seien, die gegen den gerichtlichen Vergleich verstießen. Sie forderte daher eine Vertragsstrafe in Höhe von 42.000,00 € sowie außergerichtliche Kosten. Der Beklagte wies diese Forderungen zurück und erhob sogar eine Widerklage.
Die Position des Beklagten
Der Beklagte argumentierte, dass die Vertragsstrafe nicht verwirkt sei, da er unverzüglich reagiert habe. Er hielt die Geltendmachung einer Vertragsstrafe so kurz nach der Unterlassungsverpflichtung für rechtsmissbräuchlich. Darüber hinaus forderte er die Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten zur Abwehr des Vertragsstrafenanspruchs.
Das Urteil und seine Begründung
Das Gericht entschied, dass die Klage nur im ausgeurteilten Umfang begründet sei. Es wurde festgestellt, dass der Beklagte gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen habe, jedoch nur einmal und nicht sieben Mal, wie von der Klägerin behauptet. Daher wurde der Beklagte zur Zahlung einer Vertragsstrafe in […]


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