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Verkehrsunfall – Motorradfahrerverletzung wegen Nichttragens von Motoradstiefeln

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Motorradunfall und die Frage der Mitverantwortung: Wie Schuhwerk die Haftung beeinflusst
Ein Motorradunfall, der sich im November 2012 ereignete, wurde vor dem Landgericht Landshut verhandelt. Im Kern ging es um die Frage, inwiefern das Nichttragen von Motorradstiefeln durch den Motorradfahrer eine Mitverantwortung für die erlittenen Verletzungen begründet. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Aspekte der Haftungsverteilung im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, insbesondere wenn es um die angemessene Schutzausrüstung geht.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 81 O 2823/13  >>>

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Die Unfallumstände und die Rolle der Schutzausrüstung
Motorradunfall und Mitverantwortung: Wie das Fehlen angemessener Stiefel die Haftung in Verkehrsunfällen beeinflussen kann. (Symbolfoto: Jiri Hera /Shutterstock.com)

Der Motorradfahrer, der Beklagte zu 1, kollidierte mit einem Pkw, der unvermittelt in eine Straße einbog. Der Motorradfahrer trug zum Unfallzeitpunkt keine Motorradstiefel, was zu einer schweren Fußverletzung führte. Die Klägerseite argumentierte, dass die Verletzung weniger schwerwiegend ausgefallen wäre, hätte der Motorradfahrer entsprechendes Schuhwerk getragen. Die Beklagten hingegen sahen sich nicht in der Haftung, da der Pkw-Fahrer den Unfall verursacht habe.
Die gerichtliche Beweisaufnahme und Haftungsverteilung
Das Gericht führte eine Beweisaufnahme durch und kam zu dem Schluss, dass zwei gleich wahrscheinliche Unfallvarianten existieren. In einer dieser Varianten wäre die Klagepartei zu 100% haftbar. Das Gericht entschied jedoch, dass der Motorradfahrer eine Mitverantwortung von 10% trägt, da er keine Motorradstiefel trug. Dies führte zu einer Reduzierung des Schadensersatzanspruchs.
Schmerzensgeld und die Rolle der Verletzungsfolgen
Neben dem materiellen Schaden wurde auch das Thema Schmerzensgeld behandelt. Der Motorradfahrer erhielt eine monatliche Schmerzensgeldrente von mindestens 200 Euro, zahlbar vierteljährlich im Voraus. Das Gericht stellte fest, dass die körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten, insbesondere in Anbetracht seines ju[…]


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