Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterschied Freiberufler oder Gewerbetreibender

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Freiberufler oder Gewerbe? Was müssen Selbständige beachten?
Es gibt viele unterschiedliche Arten von Selbstständigen und so auch zwei Begriffe, die oft verwechselt werden: Freiberufler und Gewerbetreibender. Doch was ist der eigentliche Unterschied und welche Regeln gelten für beide? In diesem Artikel lernen Sie die Unterschiede kennen und erfahren, welche Regeln und Folgen für Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender gelten.
Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit
Es gibt aktuell in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 1,4 Millionen Menschen, die auf der freiberuflichen Art ihr Erwerbseinkommen erzielen. Die Tendenz ist dabei stark ansteigend. Wer sich mit der Thematik beschäftigt wird dabei zwangsläufig auf die Frage stoßen, was genau eine freiberufliche Tätigkeit überhaupt ausmacht und ab welchem Zeitpunkt der Mensch als Freiberufler gilt. Der Grund, warum diese Frage so enorm wichtig ist, liegt in der rechtlichen Grundlage in Deutschland zu finden. Besonders die Abgrenzung des Freiberuflers zu dem Gewerbetreibenden ist hierbei besonders wichtig, allerdings sind die Grenzen zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden oftmals als fließend anzusehen. Der Blick in die aktuelle Gesetzgebung in Deutschland kann diesbezüglich jedoch Abhilfe schaffen.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) ist grundlegend wichtig
Wo liegt der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden und was sind die daraus resultierenden Konsequenzen im Arbeitsrecht und Steuerrecht? Wir sagen es Ihnen. (Symbolfoto: goodluz/Shutterstock.com)

Ein guter erster Ansatzpunkt für die Abgrenzung zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden bietet der § 18 EStG. Dieser Paragraf besagt, dass der rechtliche Charakter einer freiberuflichen Tätigkeit in der selbstständigen Ausübung einer wissenschaftlichen oder schriftstellerischen bzw. künstlerischen respektive erzieherischen oder unterrichtenden Tätigkeit liegt. Es gibt diesbezüglich auch einen regelrechten Katalog an Berufen, welche als freiberufliche Tätigkeiten ausgelegt werden.

Die regelrechten Musterbeispiele für freiberufliche Tätigkeiten sind zum Beispiel: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten.

Hierbei handelt es […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv