Streit um Notarkosten: Geschäftswert von Grundstücken und die Rolle des Notars
Der Fall dreht sich um einen notariellen Vertrag, in dem zwei Antragstellerinnen ein Grundstück von ihren Eltern geschenkt bekommen haben. Der Kern des rechtlichen Konflikts liegt in der Kostenrechnung des Notars, der einen Geschäftswert von 800.000 Euro für das Grundstück festgelegt hat. Die Antragstellerinnen sind mit dieser Bewertung nicht einverstanden und haben daher eine gerichtliche Entscheidung beantragt. Sie argumentieren, dass der Geschäftswert des Grundstücks deutlich niedriger sein sollte, basierend auf einem vorherigen Erbvertrag und einem Gutachten einer Steuerberatungsgesellschaft.
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Die Argumente der Antragstellerinnen
Die Antragstellerinnen haben mehrere Gründe für ihre Unzufriedenheit mit der Festsetzung des Geschäftswertes durch den Notar angeführt. Erstens berufen sie sich auf einen Erbvertrag aus dem Jahr 2015, in dem ein Geschäftswert von 455.000 Euro festgelegt wurde. Zweitens haben sie ein Gutachten einer Steuerberatungsgesellschaft vorgelegt, das den Wert des Grundstücks auf etwa 544.000 Euro schätzt. Drittens argumentieren sie, dass der Großteil des Grundstücks als landwirtschaftliche Fläche klassifiziert ist und daher nach den örtlichen Vergleichswerten bewertet werden sollte.
Die Rechtsgrundlage und die Sicht des Gerichts
Das Gericht hat die Beschwerde der Antragstellerinnen als unbegründet zurückgewiesen. Es stützt sich auf § 46 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG), das die Kriterien für die Festsetzung des Geschäftswertes eines Grundstücks vorgibt. Das Gericht betont, dass die Festsetzung des Geschäftswertes nicht nach einer starren Formel erfolgen kann und dass der Notar ein gewisses Ermessen bei der Bewertung hat.
Die Rolle des Notars in der Bewertung
Der Notar hat in seiner Stellungnahme dargelegt, dass er bei der Bewertung des Grundstücks konservative Faktoren verwendet hat. Er hat auch argumentiert, dass das Grundstück als Ganzes und nicht nur auf Basis seiner landwirtschaftlichen Nutzung bewertet werden sollte. Das Gericht hat diese Ansicht unterstützt und festgestellt, dass der Notar bei der Festsetzung des Geschäftswertes nicht[…]