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BVerfG: Blitzer ohne Rohmessdatenspeicherung sind zulässig

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In der Welt der Geschwindigkeitsmessungen, Straßenverkehrskontrollen und Bußgeldbescheide hat eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das juristische und praktische Verständnis dieses Bereichs erweitert. Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte, sogenannte „Blitzer“, verpflichtet sind, Rohmessdaten zu speichern. Das Urteil (Az. 2 BvR 1167/20 vom 20.06.2023) , das darauf folgte, hat erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie wir Geschwindigkeitsverstöße und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen betrachten.

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Relevanz und Auswirkungen dieser Entscheidung
Wegweisendes Urteil: Geschwindigkeitsblitzer ohne Rohmessdatenspeicherung sind rechtlich zulässig (Symbolfoto: FooTToo /Shutterstock.com)

Die Bedeutung dieses Urteils liegt in der Klärung der Rechte der Betroffenen und der Grenzen der Behörden bei der Erhebung und Verwendung von Geschwindigkeitsdaten. Es hat Einfluss auf die Art und Weise, wie Verkehrsverstöße erfasst und abgewickelt werden, und verändert die Landschaft für zukünftige Verfassungsbeschwerden in diesem Bereich. Die langfristigen Auswirkungen sind noch nicht vollständig abzusehen, doch ist es klar, dass dies ein bedeutender Präzedenzfall für die rechtliche Auseinandersetzung mit der Verkehrsüberwachung ist.
Grundlegende Erklärung des Konzepts von Rohmessdaten
Um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und ihre Auswirkungen vollständig zu verstehen, ist es notwendig, den Begriff der „Rohmessdaten“ zu klären. Rohmessdaten sind im Kontext der Geschwindigkeitsüberwachung die von einem Messgerät erfassten unverarbeiteten Daten, die zur Bestimmung der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs verwendet werden. Sie stellen die ursprünglichen, unveränderten Informationen dar, die direkt von den Messinstrumenten des Geräts gesammelt wurden. Diese Daten werden normalerweise von einer Software verarbeitet und analysiert, um eine endgültige Geschwindigkeitsmessung zu liefern, die dann zur Ausstellung eines Bußgeldbescheides verwendet werden kann.

In den folgenden Abschnitten wird detaillierter auf die verschiedenen Aspekte dieses Themas eingegangen, von der Rolle der Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen bis hi[…]


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