Kollision der Pflichten: Wirtschaftlichkeitsgebot trifft Schadensminderung bei Kfz-Unfallschäden
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil gefällt, das sich mit der komplexen Frage der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen auseinandersetzt. Im Kern ging es um die Verpflichtungen des Geschädigten und des Haftpflichtversicherers in Bezug auf das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Schadensminderungspflicht. Der Kläger verlangte vom Beklagten, einem Haftpflichtversicherer, Schadensersatz für sein unfallbeschädigtes Fahrzeug. Die strittige Frage war, ob der Kläger bei der Veräußerung seines beschädigten Autos gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat oder nicht, und ob die Restwertermittlung des Fahrzeugs ausreichend war.
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Die Rolle des Wirtschaftlichkeitsgebots
Kollision der Pflichten: Ein Urteil, das die Balance zwischen Wirtschaftlichkeitsgebot und Schadensminderung bei Autounfallschäden beleuchtet.(Symbolfoto: alexgo.photography /Shutterstock.com)
Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet den Geschädigten, bei der Schadensbehebung den wirtschaftlichsten Weg zu wählen. In diesem Fall hatte der Kläger sein Auto zu einem Preis verkauft, der in einem Sachverständigengutachten als Restwert ausgewiesen war. Das Gericht stellte jedoch fest, dass dieser Restwert nicht ausreichend ermittelt wurde, da er nicht den Bedingungen des regionalen Marktes entsprach.
Schadensminderungspflicht und Haftpflichtversicherer
Der Beklagte, der Haftpflichtversicherer, konnte nicht beweisen, dass der Kläger gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen hat. Diese Pflicht verlangt von dem Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Versicherer argumentierte, dass der Kläger den Restwert des Fahrzeugs nicht korrekt ermittelt hatte, konnte dies aber nicht ausreichend belegen.
Die Bedeutung des regionalen Marktes
Das Gericht legte großen Wert auf die Bedeutung des regionalen Marktes bei der Restwertermittlung. Es wurde festgestellt, dass die Angebote, die der Sachverständige für die Restwertermittlung herangezogen hatte, nicht[…]