Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Feststellung der Tierhaltereigenschaft – Mithaftung bei Hundebiss

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Haftungsfragen bei Hundebiss: Wer ist der wahre Tierhalter und wie wird Mitverschulden bewertet?
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 19. Dezember 2022 (Az.: 7 U 54/22) einen Fall behandelt, der sich mit der Haftung bei einem Hundebiss beschäftigt. Im Kern ging es um die Frage, wer als Tierhalter gilt, wenn ein Minderjähriger Eigentümer des Hundes ist, aber die Mutter die Kosten trägt. Zudem wurde die Problematik behandelt, wie bei einem Hundebiss das Mitverschulden des Geschädigten zu bewerten ist, wenn unklar ist, welcher der beiden beteiligten Hunde zugebissen hat.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 54/22 >>>

[toc]
Wer ist der wahre Tierhalter?
Hundebiss und Haftungsfragen: Wer hält die Zügel, und wie wird Mitverschulden bewertet? (Symbolfoto: nupook538 /Shutterstock.com)

Das Gericht stellte fest, dass die Tierhaltereigenschaft nicht nur vom Eigentum am Tier abhängt, sondern auch davon, wer die „Unternehmerrolle“ im mit der Tierhaltung verbundenen Gefahrenbereich innehat. In diesemFall war die Mutter der Minderjährigen als Kostenträgerin auch als Tierhalterin anzusehen. Das Gericht folgte damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und betonte, dass die wesentliche Bestimmungsgewalt über das Tier und die Kostenübernahme entscheidende Faktoren sind.
Unklarheit über den Angreifer als Haftungshürde?
Ein weiterer Aspekt des Falles war die Unklarheit darüber, welcher der beiden Hunde – der der Klägerin oder der der Beklagten – tatsächlich zugebissen hatte. Das Gericht entschied, dass diese Unklarheit der Feststellung der Verwirklichung der Tiergefahr nicht entgegensteht. Da der Biss während einer Interaktion zwischen den beiden Hunden erfolgte, haftet die Beklagte als Halterin des Hundes.
Mitverschulden und Haftungsquote
Das Gericht ging auch auf das mögliche Mitverschulden der Klägerin ein. Es wurde festgestellt, dass die Klägerin sich ein Mitverschulden von 20% anrechnen lassen muss, da ihr eigener Hund nicht rein passiv war und den anderen Hund angeknurrt hatte. Die Haftungsquote der Beklagten wurde auf 80% festgelegt.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Die Klägerin erhielt […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv