Verlängerung der Bewährungsfrist trotz neuer Straftaten: OLG Dresden klärt auf
In einem kürzlich ergangenen Beschluss des OLG Dresden wurde die Frage behandelt, ob und unter welchen Umständen die Bewährungszeit eines Verurteilten verlängert werden kann, wenn dieser während der Bewährungszeit erneut straffällig wird.
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Widerruf der Strafaussetzung und Vertrauensschutz
Das Gericht stellte fest, dass der Widerruf einer Strafaussetzung auch nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit möglich ist. Das Argument des Vertrauensschutzes, das besagt, dass ein Verurteilter nach Ablauf der Bewährungszeit nicht mehr mit Sanktionen rechnen muss, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Insbesondere in Fällen, in denen der Verurteilte während der Bewährungszeit erneut straffällig wurde und darüber informiert wurde, kann er nicht darauf vertrauen, dass keine weiteren Maßnahmen gegen ihn ergriffen werden.
Gründe für den Widerruf
Das Gericht erklärte, dass die Strafaussetzung widerrufen wird, wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht. Dies dient dazu, die Erwartung, dass der Verurteilte keine weiteren Straftaten begehen wird, wiederherzustellen. Es muss eine neue Prognose erstellt werden, um zu beurteilen, ob andere Maßnahmen ausreichen, um das Risiko weiterer Straftaten zu minimieren.
Bewertung der Bewährungssituation
Die Kammer, die für die Überwachung der Bewährung zuständig ist, muss die Frage des Widerrufs auf der Grundlage der aktuellen Situation unabhängig beurteilen. Sie kann verschiedene Faktoren berücksichtigen, einschließlich der Einschätzung des Gerichts, das das ursprüngliche Urteil gefällt hat. In diesem Fall war die sofortige Beschwerde begründet, da die Straftaten, die der Verurteilte begangen hatte, zwar schwerwiegend waren, aber bereits mehr als zwei Jahre zurücklagen.
Entscheidung des Senats
Der Senat entschied, dass die Bewährungszeit um die Hälfte der ursprünglichen Dauer, also um ein Jahr, verlängert wird. Dies wurde als mildere Maßnahme angesehen, da der Verurteilte positive Veränderungen in seinem Leben vorgenommen hatte, einschließlich der Trennung von seiner früheren Partnerin und der Aufnahme einer Arbeit. Der Senat schloss sich der Prognose an, dass der Verurteilte unter den gegebenen Umständen wahrscheinlich keine weiteren Straftaten begehen wird.
Schlussbemerkungen
Zusammenfassend[…]