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Was bedeutet Meineid und wie hoch ist die Strafe?

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Verstehen Sie den Meineid und seine gesetzliche Bedeutung
In früheren Tagen war ein Eid ein heiliger Schwur, der unter gar keinen Umständen gebrochen werden durfte. Obgleich sich die Bezeichnung dieses Schwurs ein wenig überlebt haben mag, so wird der Eid auch heutzutage noch verwendet. In der gängigen Praxis kommt der Eid bei gewissen Berufsständen zur Anwendung. Auch der Gesetzgeber kennt den Eid noch und fordert diesen für gewöhnlich im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses ab. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die betreffende Person auch tatsächlich die Wahrheit spricht. Den wenigsten Menschen ist jedoch der Umstand bewusst, dass es sogar gesetzliche Grundlagen für den Eid gibt und ein Meineid gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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Meineid: seine Definition und Rechtsgrundlage
Meineid bezeichnet in Deutschland eine strafbare Handlung, bei der eine Person bewusst die Unwahrheit sagt oder etwas verschweigt, nachdem sie vor Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle einen Eid geleistet hat, die Wahrheit zu sagen. Diese Straftat wird gemäß § 154 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. (Symbolfoto: nito /Shutterstock.com)

Der Gesetzgeber definiert den Meineid als einen falschen Schwur, der vor einer offiziellen Institution wie einem Gericht oder auch einer anderweitigen Stelle, die rechtlich zu der Abnahme des Eides berechtigt ist, geleistet wird. Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft ist zu der Abnahme eines Eides berechtigt. Hier kann eine Person also maximal eine Falschaussage tätigen und aus diesem Grund rechtlich belangt werden. Ein parlamentarischer Ausschuss oder ein Konsulat sind hingegen zu der Abnahme eines Eides berechtigt. Die Strafbarkeit des Meineides wird in dem § 154 Strafgesetzbuch (StGB) behandelt.
Strafmaß für Meineid: Was steht auf dem Spiel?
Die rechtlichen Konsequenzen eines Meineides sollten auf gar keinen Fall unterschätzt werden, da der Gesetzgeber für den falschen Schwur vor einer offiziellen Institution eine Maximalfreiheitsstrafe von 15 Jahren vorsieht. Die Höhe des Strafmaßes ist stets von der rechtlichen Tragweite des Meineides abhängig zu machen.
Unterscheidung zwischen Meineid und Falschaussage
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