Verdachtskündigung bei mutmaßlicher Manipulation der Arbeitszeiterfassung
In einem aktuellen Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern verhandelt wurde, ging es um die Kündigung eines Mitarbeiters aufgrund des dringenden Verdachts einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung. Der Hauptkonflikt drehte sich um die Frage, ob der Verdacht einer unkorrekten Zeiterfassung ausreicht, um eine personenbedingte Kündigung zu rechtfertigen.
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Hintergrund des Falles
Der Kläger, geboren 1983, war seit 2005 bei der Beklagten als Assistent im Bearbeitungsservice tätig. Er unterlag dem Manteltarifvertrag für die Angestellten der Bundesagentur für Arbeit. Es wurde festgestellt, dass der Kläger sich möglicherweise von zu Hause aus im Zeiterfassungssystem einloggte, obwohl er seine Arbeit erst später im Dienstgebäude begann. Dieser Verdacht entstand, als dieTeamleiterin bemerkte, dass der Kläger trotz Vollzeitbeschäftigung häufig später zur Arbeit kam und früher ging.
Klägerische Argumentation
Der Kläger erklärte, dass er generell mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre und sich nach dem Umziehen in den Sanitärräumen am Arbeitsplatzrechner einlogge. Er bestritt, Onlinebuchungen über den Mobilzugriff eines Dritten vorgenommen zu haben und betonte, dass die Beklagte lediglich einen Arbeitszeitbetrug vermute, ohne dies konkret nachweisen zu können.
Urteilsbegründung
Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung der Beklagten rechtmäßig war. Ein schwerwiegender Verdacht einer Pflichtverletzung kann das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen zerstören. Insbesondere wenn ein Arbeitnehmer gegen seine Pflicht verstößt, die Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, kann dies einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen. Das Gericht betonte, dass der Arbeitgeber auf eine korrekte Arbeitszeiterfassung vertrauen muss, insbesondere wenn flexible Arbeitszeiten gelten. Eine unkorrekte Zeiterfassung stellt einen erheblichen Vertrauensmissbrauch dar.
Schlussbemerkungen
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung von Vertrauen und Integrität im Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber müssen sich auf die Richtigkeit der Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verlassen können, insbesondere wenn flexible Arbeitsmodelle zum Einsatz kommen. Ein schwerwiegender Verdacht kann ausreichen, um das notwendige Vertrauen zu zerstören und eine Kündigung zu rechtfertigen, selb[…]