Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Falsche Verdächtigung – Welche Strafe droht?

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Wissentlich jemanden falsch zu verdächtigen ist kein Kavaliersdelikt
Wenn Sie wissentlich eine falsche Verdächtigung aussprechen, drohen Ihnen durchaus schwere Strafen. Wenn Sie des Verdachts der falschen Verdächtigung bezichtigt werden, sollten Sie dies sehr ernst nehmen. Dies ist eine Straftat, für die die Justiz in der Regel kein Verständnis hat und die regelmäßig angeklagt wird.
Verdächtigungen sind schnell ausgesprochen, doch Vorsicht vor den Folgen!
Die Kommunikationsfähigkeit zählt zu den größten Errungenschaften in der Menschheitsgeschichte. Seit jeher sprechen die Menschen untereinander, miteinander und nicht selten auch übereinander. Die Gesprächsthemen sind durchaus vielfältig und nicht selten werden dabei andere Menschen ins Visier des Gesprächs genommen. Hierbei sollte der Mensch jedoch Vorsicht walten lassen, denn eine falsche Verdächtigung ist sehr schnell ausgesprochen. Den wenigsten Menschen ist dabei der Umstand bewusst, dass die falsche Verdächtigung in Deutschland einen Straftatbestand (§ 164 StGB) erfüllt und dementsprechend von dem Gesetzgeber bestraft wird. Welche Strafe für den Straftatbestand der falschen Verdächtigung droht, ist ebenfalls den wenigsten Menschen bekannt.

Der Straftatbestand einer falschen Verdächtigung hat den Zweck, dass unschuldige Personen vor behördlichen Eingriffen aufgrund eines Irrtums geschützt werden. Das zu schützende Rechtsgut ist hierbei das Individualrechtsgut.
Die rechtliche Grundlage
Verdächtigen Sie jemanden wissentlich falsch, kann das teuer werden – bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine saftige Geldstrafe drohen. (Symbolfoto: Kaewmanee jiangsihui/Shutterstock.com)

Maßgeblich für die falsche Verdächtigung ist der § 164 Strafgesetzbuch (StGB). Der Inhalt dieses Paragrafen zielt darauf ab, dass Personen durch andere Personen fälschlich einer begangenen Straftat verdächtigt werden. Die Verdächtigung an sich kann auf verschiedene Arten wie beispielsweise in schriftlicher sowie auch in mündlicher Form geäußert werden. Der rechtliche Charakter des § 164 StGB wird den Ehrdelikten zugeordnet, sodass primär die Ehre von einer Person durch diesen Paragrafen geschützt wird. Der § 164 StGB muss auch in Verbindung mit dem § 187 StGB betrachtet werden, welcher[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv