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Bestreiten von Reisemängeln bei Vorlage von Lichtbildern – Anforderungen

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Mängel bei Pauschalreisen: Lichtbilder als Beweismittel
Bei der Buchung von Pauschalreisen erwarten Reisende eine bestimmte Qualität und Standards. Doch was passiert, wenn die Reise nicht den Erwartungen entspricht und wie können Mängel nachgewiesen werden?

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 167/19 >>>

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Die Rolle von Lichtbildern bei der Beweisführung
Der Kläger buchte eine Pauschalreise und machte Minderungsansprüche gegen die Reiseveranstalterin geltend, da er Mängel während seiner Reise feststellte. Als Beweismittel legte er Lichtbilder vor, die den Zustand seiner Unterkunft zeigten. Diese Bilder zeigten Rost- und Wasserschäden an der Decke, Schimmelspuren an den Fenstern, ein verrostetes Türschloss und weitere Mängel. Der Kläger betonte, dass es nicht um Geschmacksunterschiede, sondern um offensichtliche Mängel ging, die durch die Bilder belegt wurden.
Die Reaktion des Gerichts auf die vorgelegten Beweise
Das Gericht stellte fest, dass die vorgelegten Lichtbilder als Beweismittel dienen können. Es wurde betont, dass Reiseveranstalter nicht einfach pauschal die Mängel bestreiten können, wenn Lichtbilder vorgelegt werden. Sie müssen konkret darlegen, warum die Bilder nicht die behaupteten Mängel zeigen. In der Vergangenheit hatte das Gericht bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Reiseveranstalter substantiiert darlegen müssen, warum die vorgelegten Bilder nicht die behaupteten Mängel zeigen.
Die rechtliche Bewertung der Mängel
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Reiseleistungen von der vereinbarten abweicht und dadurch der Nutzen der Reise für den Reisenden beeinträchtigt wird. Der Kläger hatte eine Luxusreise gebucht, und die Mängel in der Kabine widersprachen dem versprochenen luxuriösen Charakter. Das Gericht stellte fest, dass die Reise in erheblichem Maße mangelhaft war.
Die Reaktion des Reiseveranstalters
Die Beklagte argumentierte, dass die Kabine nur ein Teil der gesamten Reise war und dass sich ein durchschnittlicher Reisender nicht den ganzen Tag in der Kabine aufhält. Sie behauptete auch, dass die Mängel leicht behoben werden könnten. Das Gericht bemerkte jedoch, dass die Beklagte oft pauschale Behauptungen aufstellte, ohne diese durch konkrete Tatsachen zu untermauern.

Nach Prüfung aller Fakten und Beweise schlug das Gericht vor, dass die Beklagte dem Kläger 6.000,00 € zahlt. Dieser Vorschlag berücksichtigte auch den hohen Reisepreis[…]


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