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Verkehrsunfall von zwei Fahrzeugen beim Überholen einer Kolonne – durchgezogene Linie

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Überholmanöver trotz durchgezogener Linie: Verkehrsunfall im Blickpunkt der Rechtsprechung
Im Verkehrsrecht werden häufig Fälle beurteilt, bei denen Fahrer Regeln und Markierungen auf der Straße missachten. Eines solcher Urteile ist das hier vorliegende, welches einen Verkehrsunfall betrachtet, der beim Überholen einer Fahrzeugkolonne aufgetreten ist. Das Unfallereignis ist insofern bemerkenswert, als dass beide beteiligten Fahrzeuge während des Überholvorgangs eine durchgezogene Linie überfuhren. Diese Tatsache wirft bedeutsame rechtliche Fragen bezüglich der Haftung und Verantwortlichkeit der Unfallbeteiligten auf.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-7 U 66/20 >>>

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Die Beweislast und die Rolle des Sachverständigen
Bei der Untersuchung des Unfallhergangs spielte die Expertise eines Sachverständigen eine wesentliche Rolle. Nach seinen Feststellungen wurde der Spurwechsel des beklagten Fahrzeugs etwa 2,6 Sekunden vor der Kollision und 0,5 Sekunden nach Beginn des Überholvorgangs des klagenden Mini eingeleitet. Hierbei wurden keine weiteren Verkehrsverstöße seitens des Beklagten festgestellt, die einen kausalen Zusammenhang mit dem Unfall haben könnten.
Beweis des ersten Anscheins und seine Bedeutung
Ein weiterer prägender Aspekt des Falles ist der „Beweis des ersten Anscheins“. Dies ist ein juristischer Begriff, der auf typischen Geschehensabläufen basiert und den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens ohne exakte Tatsachengrundlage erlaubt. In diesem Fall konnte jedoch keine Sorgfaltspflichtverletzung der Beklagten durch den Beweis des ersten Anscheins festgestellt werden.
Keine feststellbaren Verkehrsverstöße des Beklagten
Trotz des kritischen Manövers des Beklagten, das den Unfallhergang mitbestimmte, waren keine weiteren Verkehrsverstöße auf Seiten des Beklagten feststellbar, die zum Unfall beigetragen hätten. Dies stützt die Position des Beklagten und fügt der rechtlichen Beurteilung des Falles eine zusätzliche Komplexität hinzu.
Die Rechtslage und ihre Auswirkungen auf den Fall
Die durchgezogene Linie, die beide Fahrzeuge überfuhren, stellt eine zentrale verkehrsrechtliche Frage dar. Ungeachtet des Umstands, dass auch die Beklagte die Linie überfahren hat, ändert dies nichts an der Verkehrswidrigkeit des Überholvorgangs des Klägers. Dieser Sachverhalt führt dazu, dass der Vertrauensgrundsatz in diesem Fall nicht greift und unterstreicht die Wichtigk[…]


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