Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kaufvertragsrücktritt bei Ausstellungsverweigerung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG München, Az.: 23 U 3978/13, Urteil vom 03.04.2014

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 20.09.2013, 1 HK O 544/13, dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, über den bereits vom Landgericht zugesprochenen Betrag hinaus weitere 11.579,83 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2013 zu zahlen.

II. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Widerklage bleibt abgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

IV. Dieses Urteil und das in Ziffer I. genannte Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieser Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Die Parteien streiten im Wege von Klage und Widerklage über wechselseitige Ansprüche aus einem nicht durchgeführten Kaufvertrag. Der Kläger betreibt den gewerblichen Export und Import von Nutzfahrzeugen, der Beklagte ein Gewerbe für Schmierstoffe und Holztransporte.

Symbolfoto: Von chainarong06/Shutterstock.com

Unter dem 16.06.2012 schlossen die Parteien einen Vertrag über den Ankauf eines gebrauchten Lkw Mercedes Benz, Typ Actros 33-580, den der Beklagte in seinem Betrieb genutzt hatte, durch den Kläger zu einem Kaufpreis von 60.000,– €. Der Kläger leistete eine Anzahlung von 5.000,– €. Der Restbetrag sollte bei Abholung des Fahrzeugs im Oktober 2012 gezahlt werden (Anlage K 1).

Mit Schreiben vom 19.11.2012 (Anlage K 2) forderte der Kläger den Beklagten auf, eine Rechnung über einen Gesamtpreis von 60.000,– € auszustellen, damit er das Geld auf das Konto des Beklagten überweisen könne, und setzte insoweit eine Frist bis 22.11.2012, bei deren Nichteinhaltung der Kläger den Rücktritt vom Vertrag ankündigte. Der Beklagte erstellte mit Datum vom 20.11.2012 eine Rechnung über 47.600,– € brutto (Anlage K 3) unter Hinweis auf einen Getriebeschaden. Mit Schreiben vom selben Tag (Anlage B 1) setzte der Beklagte dem Kläger e[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv