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Gesetzliche Unfallversicherung – Verursachung eines Verkehrsunfalls durch Sekundenschlaf

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Sekundenschlaf im Straßenverkehr: Unfall ohne grobe Fahrlässigkeit
Das folgende Urteil setzt sich mit einem Gerichtsfall auseinander, der sich um die Frage dreht, ob ein durch Sekundenschlaf verursachter Verkehrsunfall als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden kann. Im Mittelpunkt steht ein Lastwagenfahrer, der einen Unfall verursacht hat, ohne jedoch eine unangemessen hohe Geschwindigkeit gefahren zu sein. Der Verdacht liegt nahe, dass der Fahrer kurz eingenickt sein könnte, wodurch es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Sattelzug kam. Jedoch lässt sich nicht eindeutig feststellen, ob der Fahrer Anzeichen von Übermüdung ignoriert hat. Ein zentraler Punkt des Falles ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob ein Sekundenschlaf als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden kann.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 8/20 >>>

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Analyse des Verkehrsunfalls
Die genaue Untersuchung des Unfalls ergab, dass der LKW-Fahrer weder gebremst noch einen Ausweichversuch unternommen hatte. Das legt die Vermutung nahe, dass ein Sekundenschlaf wahrscheinlich ist. Doch der Unfall wäre auch bei einer niedrigeren Geschwindigkeit nicht zu vermeiden gewesen, da der entgegenkommende Sattelzug weder nach links noch nach rechts ausweichen konnte. Es wurde auch festgestellt, dass die gefahrene Geschwindigkeit des LKW-Fahrers sich nicht kausal auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat.
Sekundenschlaf und grobe Fahrlässigkeit
Selbst wenn man einen Sekundenschlaf des LKW-Fahrers annimmt, folgt daraus laut Gericht nicht ohne Weiteres eine grobe Fahrlässigkeit. Obwohl der Bundesgerichtshof schon früher entschieden hat, dass es laut medizinischer Wissenschaft klare Anzeichen für Ermüdung gibt, die ein Fahrer bemerken sollte, bevor er einschläft, kann das Gericht nicht feststellen, dass der LKW-Fahrer solche Anzeichen ignoriert hat. Daher kann dem Fahrer in diesem Fall keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Übermüdung als subjektives Empfinden
Das Gericht stellte fest, dass Übermüdung ein subjektives Empfinden ist und man keine objektiven Angaben dazu machen kann. Daher kann das Gericht in diesem Fall keine Überzeugung darüber gewinnen, dass der LKW-Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht hat, indem er trotz objektiv vorhandener Anzeichen von Übermüdung eingeschlafen ist.
Subjektive und objektive Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
Abschließend stellte das Gericht fest, dass es bei der Beurteilung der Fa[…]


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