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WEG – Teilungserklärungsänderung im Hinblick auf Nutzung eines Spitzboden

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Rechtsprechung im WEG-Recht: Ungenauigkeiten in der Klage und Fragen zur Gebäudeerrichtung
Ein bedeutender Rechtsfall aus dem Mietrecht und WEG-Recht beschäftigt sich mit der Frage der Präzision in der Rechtsverfolgung. Der Kläger wurde durch ein Urteil des Amtsgerichts Göttingen aus dem Dezember 2015 zurückgewiesen, da er die beklagten Miteigentümer nicht namentlich in seiner Klage aufgeführt hatte. Das Hauptproblem hierbei lag in der Unklarheit und Unvollständigkeit der Klageschrift, was in diesem Fall zur Unzulässigkeit der Klage führte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 S 11/16 >>>

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Klageschrift und Unzulässigkeit der Klage
Die Klageschrift war unzulässig, da der Kläger keine ordnungsgemäße Klageschrift für jeden einzelnen Miteigentümer eingereicht hat. Anstatt die Miteigentümer zu benennen, stellte er lediglich klar, dass die Klage gegen jeden einzelnen Miteigentümer (mit Ausnahme des Klägers selbst) gerichtet sei. Allerdings erfolgte in der Folgezeit keine Zustellung der Klageschrift an die einzelnen Miteigentümer, wodurch die Klage als unzulässig eingestuft wurde.
Fragen zur Gebäudeerrichtung und -verwendung
Ein weiterer strittiger Punkt in diesem Rechtsstreit war die Frage nach der Errichtung und Nutzung des Gebäudes. Der Kläger behauptete, dass es bei der Planung des Gebäudes zu Fehlzeichnungen einer Mitarbeiterin des Architektenbüros gekommen sei. Die Pläne hätten ursprünglich eine entsprechende Statik und Wärmedämmung vorgesehen, sodass die Installationen im Dachgeschoss hätten geführt werden können. Ob jedoch ein Ausbau der Appartements im Dachgeschoss erfolgte, konnte nicht geklärt werden.
Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen
Die Angaben des Zeugen D, laut dem die Wohnungen mit den anderen Wohnungen gebaut und fertiggestellt worden sind, konnten die Kammer nicht überzeugen. Die Aussagen des Zeugen wiesen teils nicht nachvollziehbare Widersprüche auf. Darüber hinaus konnte der Zeuge keine konkreten Wahrnehmungen zu den nicht näher beschriebenen Wohnungen bezeugen, die gleichzeitig mit den übrigen Wohnungen beauftragt und fertiggestellt worden sein sollen.
Schlussfolgerungen des Gerichts
Der Fall illustriert eindrücklich die Bedeutung einer präzisen Klageschrift sowie die Wichtigkeit, alle involvierten Parteien namentlich zu nennen. Des Weiteren wirft der Fall Fragen hinsichtlich der Planung und Ausführung von Bauprojekten auf. Er verdeutlicht, dass es wichtig ist, ü[…]


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