Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kollision Fahrradfahrer mit haltenden Kfz bei plötzlichem Türöffnen eines abgestellten Kfz

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Unverhofftes Türöffnen: Verkehrsrechtlicher Schadenersatz bei Fahrradunfall
Ein aktuelles Urteil des Verkehrsrechts befasst sich mit der Kollision eines Fahrradfahrers mit einem plötzlich geöffneten Tür eines parkenden Fahrzeugs. Dieses Szenario ist ein häufiger Fall von Verkehrsunfällen, und in diesem speziellen Fall wurde ein Mountainbiker betroffen. Die entscheidende Frage war, ob der Fahrradfahrer für die Folgen seines Sturzes verantwortlich gemacht werden konnte und ob die Partei, die die Fahrzeugtür öffnete, vollständig haftbar war.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2/24 O 143/19 >>>

[toc]
Untersuchung der Schuldfrage
Der Vorfall ereignete sich, als der Fahrradfahrer (der Beklagte) an einem haltenden Fahrzeug vorbeifuhr, dessen Fahrer plötzlich die Tür öffnete. Dies veranlasste den Radfahrer zu einer plötzlichen starken Bremsung, wodurch er über seinen Lenker stürzte. Die Klägerin argumentierte, dass der Fahrradfahrer zu schnell fuhr, was durch den Sturz über den Lenker belegt wurde. Das Gericht lehnte dieses Argument jedoch ab und stellte fest, dass solche Sturzereignisse auch bei geringen Geschwindigkeiten auftreten können, insbesondere bei Mountainbikes mit schnell wirkenden Scheibenbremsen.
Abschätzung der Geschwindigkeit
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Fahrradfahrer keinen Anlass hatte, mit überhöhter Geschwindigkeit an den wartenden Fahrzeugen vorbeizufahren. Das Gericht argumentierte, dass der Beklagte an einer roten Ampel hätte warten müssen und es daher keine Notwendigkeit für ihn gab, schnell zu fahren. Darüber hinaus gab es keine Beweise dafür, dass der Zwischenraum zwischen dem Fahrrad und den Fahrzeugen gering war.
Beurteilung der Schuld
Schließlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Fahrradfahrer sich verkehrsgerecht verhielt und nicht schuldhaft handelte, da das Unfallereignis für ihn nicht vorhersehbar und auch nicht vermeidbar war. Aus diesem Grund wurde festgestellt, dass der Fahrradfahrer nicht für die Folgen seines Sturzes verantwortlich gemacht werden konnte.
Kein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten
Zusätzlich zu den Unfallumständen wurde auch die Frage der Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten behandelt. Das Gericht entschied, dass der Klägerin kein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zusteht. Dafür fehlten klare Beweise, dass sie einen Rechtsanwalt mit einer vorgerichtlichen Tätigkeit beau[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv