Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Trinkgelage im Bereich des Hauseingangs rechtfertigt Mietvertragskündigung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Trinkgelage im Hauseingangsbereich: Kündigung des Mietvertrags gerechtfertigt
Ein Urteil des Amtsgerichts Köln (AG Köln) hat entschieden, dass ein Mieter, der mehrstündige Trinkgelage im Eingangsbereich seines Mietobjekts veranstaltet, das Mietverhältnis ordentlich kündigen kann. Die lauten Unterhaltungen und Störungen, die bei solchen Veranstaltungen entstehen, sowie der Uringeruch, der dabei entsteht, wurden als erhebliche Vertragsverletzung gewertet.

Direkt zum Urteil Az.: 219 C 95/21 springen.

[toc]
Teilnahme an Trinkgelagen als Vertragsverletzung
Laut dem Urteil des AG Köln (Az.: 219 C 95/21) stellte das Verhalten des Beklagten eine erhebliche Vertragsverletzung dar. Die Klägerin, die Vermieterin der streitgegenständlichen Wohnung, begründete die Kündigung unter anderem mit mehrstündigen Trinkgelagen im Bereich des Hauseingangs des Mietobjekts am 09. und 22.08.2022, die mit lautstarken Unterhaltungen, Gegröle und Uringeruchsbelästigungen einhergingen.
Beweisaufnahme und Zeugenaussagen
Das Gericht berücksichtigte die detaillierten und widerspruchsfreien Aussagen der Zeugen sowie die von ihnen geführten Protokolle. Der Zeuge schilderte, dass bei den Trinkgelagen, an denen neben weiteren Hausbewohnern auch die Beklagten teilgenommen hätten, der Hauseingang blockiert, laut Musik gespielt und locker bis 2 Uhr nachts durchgefeiert worden sei. Die daraus resultierenden Lärmstörungen und Geruchsbelästigungen führten dazu, dass die Zeugen nicht schlafen konnten.
Mietvertragskündigung als gerechtfertigte Folge
Aufgrund der erheblichen Beeinträchtigungen der Hausbewohner durch das Verhalten des Beklagten und die mehrstündigen Trinkgelagen im Hauseingangsbereich sah das Gericht das berechtigte Interesse der Klägerin an der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB gegeben. Die Kündigungsrelevanz des Verhaltens wurde auch durch die Taktik des Beklagten unterstützt, die Zeugen gezielt durch Lärm und Blockierung des Hauseingangs zu tyrannisieren.
Fazit: Mietvertragskündigung gerechtfertigt
Das AG Köln hat entschieden, dass eine Kündigung des Mietvertrags aufgrund von Trinkgelagen im Hauseingangsbereich und der damit verbundenen Lärm- und Geruchsbelästigungen gerechtfertigt ist. Vermieter haben somit eine rechtliche Grundlage, um in solchen Fällen entschieden gegen das Fehlverhalten ihrer Mieter vorzugehen und ihr berechtigtes Interesse an Räumung und Herausgabe der Wohnung geltend zu machen.
[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv