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Verkehrsunfall – Kollision eines die Vorfahrt mißachtenden Leichtkraftrads mit Pkw

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Verkehrsunfall in Haigerloch: Kollision zwischen Leichtkraftrad und PKW
Im idyllischen Haigerloch ereignete sich am 1. Juni 2017 ein Verkehrsunfall, der nun Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Hechingen ist. Der Fall dreht sich um Schadensersatzansprüche, die aufgrund einer Kollision zwischen einem Leichtkraftrad und einem PKW entstanden sind. Das Hauptproblem liegt in den unterschiedlichen Darstellungen der Unfallumstände durch die beteiligten Parteien, die zu einer Komplexität führen, die das Gericht zu lösen hatte.

Direkt zum Urteil Az: 1 O 207/19 springen.

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Unglückliche Kollision an einer unübersichtlichen Kreuzung
Der Kläger, Fahrer des Leichtkraftrades, und der Beklagte Nr. 2, Fahrer des PKWs, waren in den besagten Unfall verwickelt. Das Ganze ereignete sich an einer Kreuzung in Haigerloch, an der die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist. Laut Kläger fuhr er langsam an die Kreuzung heran und wollte nach rechts abbiegen, als er den PKW des Beklagten bemerkte, der auf seiner Fahrspur mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der Kläger behauptet, um die drohende Kollision zu vermeiden, habe er sofort eine Vollbremsung eingeleitet, die jedoch zu einem Sturz führte.
Differierende Darstellungen führen zu einer Kontroverse
Die Darstellung des Unfallhergangs durch den Kläger wird von der Beklagtenseite bestritten, was zu einer Kontroverse führt. Der Kläger gibt an, der PKW-Fahrer sei vollständig auf seiner Fahrbahn gefahren und hätte somit gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Darüber hinaus sei der Beklagte mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren.
Konsequenzen des Verkehrsunfalls
Die Kollision führte zu erheblichen Sachschäden am Leichtkraftrad des Klägers und verursachte Verletzungen. Er begehrt daher 80% des entstandenen Schadens als Ersatz, da am Kraftrad ein Totalschaden entstanden ist.
Gerichtsentscheidung: Klage wird abgewiesen
Das Landgericht Hechingen kam jedoch zu einem Urteil, das die Klage abweist und den Kläger dazu verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf 6.756 € festgesetzt.

Das vorliegende Urteil
LG Hechingen – Az.: 1 O 207/19 – Urteil vom 11.12.2020[…]


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