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Kfz-Haftpflichtversicherung – Aufklärungsobliegenheit bei spätabendlichen Unfall

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Versicherungsanspruch abgewiesen: OLG Karlsruhe bestätigt Urteil in Vollkasko-Streit
In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Berufung des Klägers in einem Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag zurückgewiesen. Der Fall betraf ein Unfallereignis am 27.04.2013, bei dem der Kläger mit seinem Fahrzeug einen Gartenzaun beschädigte und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernte.

Direkt zum Urteil: Az.: 12 U 267/21 springen.

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Verstoß gegen Aufklärungspflicht und Warteobliegenheit
Laut den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) war der Kläger verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann. Dies schließt insbesondere ein, dass der Versicherte den Unfallort nicht verlassen darf, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger jedoch den Unfallort verlassen, ohne zuvor die Bewohner oder die Polizei zu kontaktieren. Dies wurde als Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht und Warteobliegenheit gewertet.
Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher Pflichtverletzung
Die AKB sehen vor, dass der Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Pflichtverletzung entfällt. Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der Kläger argumentierte, dass ihm eine Wartepflicht nicht bewusst gewesen sei und eine etwaige Verletzung dieser Pflicht nicht kausal für den Versicherungsfall oder die Feststellung betreffend den Umfang der Leistungspflicht gewesen sei.
Entscheidung des Gerichts: Berufung zurückgewiesen
Das OLG Karlsruhe wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30.07.2021. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Insgesamt zeigt dieses Urteil, dass Versicherte ihre vertraglichen Pflichten ernst nehmen und im Schadensfall alles tun sollten, um der Aufklärung des Schadensereignisses zu dienen. Andernfalls riskieren sie den Verlust ihres Versicherungsschutzes und möglicherweise auch finanzielle Nachteile.

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