Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit: Einstandspflicht und Schadenersatzansprüche
Bei der Beurteilung von Verkehrsunfällen kann das Gesetz manchmal überraschend sein. Vor allem, wenn diese auf dem Weg zur oder von der Arbeit passieren, werden Fragen der Haftung komplexer. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Cottbus (Az.: 2 O 106/20) liefert dazu interessante Erkenntnisse.
Zwei Mitarbeiter eines Krankenhauses in Cottbus waren an dem Unfall beteiligt. Die Klägerin, eine 53-jährige Fahrradfahrerin, und die Beklagte, die Fahrerin eines Dienstwagens. Der Unfall ereignete sich auf dem Gelände des Krankenhauses, einem Bereich, der für Besucher und Mitarbeiter frei befahrbar ist. Die Klägerin war auf dem Weg zur Arbeit, während die Beklagte das Gelände verließ.
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Haftungsfragen bei Verkehrsunfällen imArbeitskontext
Die Klägerin fuhr auf einem Fußweg, um einen doppelten Schrankenbereich zu passieren. Sie lenkte nach rechts über den Fahrbahnbereich, um auf das Betriebsgelände zu gelangen. Gerade als sie diesen Bereich passierte, wurde sie vom Auto der Beklagten erfasst. Die Beklagte war im Begriff, das Betriebsgelände zu verlassen. Als Folge des Unfalls erlitt die Klägerin schwere Verletzungen und musste noch am Unfalltag operiert werden.
Die Entscheidung: Gesamtschuldnerische Haftung
Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten – also sowohl der Arbeitgeber als auch die Fahrerin des Autos – als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin alle materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihr durch den Unfall entstanden sind oder noch entstehen werden. Die Kosten des Rechtsstreits mussten ebenfalls die Beklagten tragen.
Vorläufige Vollstreckbarkeit und Sicherheitsleistung
Zudem ist das Urteil vorläufig vollstreckbar, allerdings gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zur Vollstreckung gelangenden Betrages. Der Streitwert wurde auf der Gebührenstufe „bis 50.000,00 €“ festgesetzt.
Dieser Fall zeigt deutlich, dass die Frage der Haftung bei Arbeitsunfällen komplex ist und oft eine juristische Beurteilung erfordert. Auch wenn der Arbeitgeber die entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann er in bestimmten Situationen haftbar gemacht werden. Daher ist es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig, sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren zu sein.
Das vorliegende U[…]