Mieter verliert Rechtsstreit um Anwaltskosten bei Mietkaution-Rückforderung
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Mieter, der eine Wohnung in Hamburg gemietet hat. Am Ende Ihres Mietverhältnisses erheben Sie Anspruch auf eine rückforderbare Kaution. Als die Rückerstattung sich verzögert, ziehen Sie einen Anwalt zurate, der für Sie die Rückforderung einfordert. Im Prozess werden allerdings Ihre Forderungen auf Erstattung der Anwaltskosten abgewiesen. Dies ist die Kernfrage, die sich im Fall „40a C 106/19“ des Amtsgerichts Hamburg stellte. Der Mieter erhielt seine Kaution zurück, aber nicht die Anwaltskosten, die er für die Durchsetzung der Rückforderung aufbrachte.
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Hintergrund: Mietkaution und Rechtsanwaltskosten
Der Mieter hatte für die Rückforderung seiner Mietkaution einen Anwalt eingeschaltet und forderte vom Vermieter Schadensersatz für diese außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Trotz der erfolgten Kautionsabrechnung und -auszahlung durch den Vermieter, lehnte dieser eine Übernahme der Anwaltskosten ab.
Die Forderung des Mieters
Der Mieter behauptete, dass bei der Übergabe der Wohnung vereinbart wurde, dass die Kaution innerhalb eines Monats nach Auszug abgerechnet und das Guthaben an ihn ausgezahlt werde. Aufgrund dieser Annahme verlangte er eine Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 255,85 € nebst Zinsen.
Die Position des Vermieters
Der Vermieter entgegnete, dass die Abrechnung der Kaution in einem normalen Zeitrahmen stattgefunden habe. Die zusätzlichen Kosten für den Anwalt, so die Argumentation, waren nicht notwendig und daher nicht erstattungsfähig.
Ergebnis der Beweisaufnahme
Das Gericht konnte keinen Beweis für eine zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung finden, dass die Kaution innerhalb eines Monats nach Auszug abgerechnet und das Guthaben an den Mieter ausgezahlt werden sollte. Die Zeugin, die der Mieter benannte, konnte diese Behauptung nicht bestätigen.
Die endgültige Beurteilung
Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass der Mieter keinen Anspruch auf Zahlung der Anwaltskosten hat. Es bestand keine rechtsverbindliche Vereinbarung, dass die Kaution innerhalb eines Monats nach Auszug zurückzuzahlen war. Daher war der Vermieter nicht in Verzug und die Anwaltskosten waren nicht zu erstatten.Das vorliegende Urteil
AG Hamburg – Az.: 40a C 106/19 – Urteil vom 07.01.2[…]