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Rückabwicklung eBay-Kaufvertrag –  Beweislast für Mangelhaftigkeit bzw. Mangelfreiheit der Ware

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Die Bedeutung der Beweislast in Online-Kaufverträgen
In einem aufschlussreichen Fall ging es um den Streit zwischen einem Käufer und einem Verkäufer über eine Rückabwicklung eines Kaufvertrags auf der Online-Plattform eBay. Das Kernproblem des Falls betraf ein ACEPAD A 96 Tablet, das der Käufer erwarb, aber bald bemängelte, dass es fehlerhaft war. Der Käufer behauptete, die Google-Play-Dienste-App hätte nicht ordnungsgemäß funktioniert und der Playstore wäre nicht eröffnet worden. Der Verkäufer beteuerte jedoch, dass das Gerät einwandfrei versendet wurde. Wer hier letztlich die Beweislast trägt und wie das Gericht diesbezüglich entschied, ist der Fokus dieser Besprechung.

Direkt zum Urteil Az: 2 C 565/20 springen.

Debatte über Beweislast und mangelhafte Ware
In diesem Streitpunkt steht die Frage, wer die Beweislast für die Mangelhaftigkeit bzw. die Mangelfreiheit des Produkts trägt. Die Antwort ergibt sich aus dem § 363 BGB. Hier wurde das Gericht mit der Frage konfrontiert, wer verantwortlich ist, wenn der Käufer die Leistung nicht als Erfüllung ansieht, weil er sofort Mängel rügt. In solchen Fällen, so das Gericht, liegt die Beweislast für eine mangelfreie Lieferung beim Verkäufer.
Rückabwicklung des Kaufvertrags und Erstattung des Kaufpreises
Nach der Mängelrüge einigten sich beide Parteien auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Käufer sendete das Tablet zurück und trug die Rücksendekosten. Gemäß dieser Vereinbarung und nach § 346 Abs. 1 BGB war der Verkäufer verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuerstatten. Hier kam jedoch ein weiterer Streitpunkt auf, als der Verkäufer behauptete, dass das Tablet beschädigt war, als es zurückgegeben wurde.
Streit um den Zustand der zurückgegebenen Ware
Der Verkäufer behauptete, dass das zurückgegebene Tablet defekt war, als es bei ihm ankam. Er machte geltend, dass das Ladekabel deformiert und das Ladegerät kaputt war. Hier stellt sich wieder die Frage der Beweislast. In solchen Fällen liegt die Beweislast für die behauptete Rückgabe im beschädigten Zustand beim Verkäufer. In diesem Fall konnte der Verkäufer nicht beweisen, dass das Tablet im einwandfreien Zustand versendet und beschädigt zurückgegeben wurde.
Verzug und Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltskosten
Zusätzlich zu der Hauptforderung verurteilte das Gericht den Verkäuf[…]


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