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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verwendung des Vermögens eines Kindes durch Eltern für eigene Zwecke

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Elterliche Zweckentfremdung von Kinder-Vermögen
In einem bemerkenswerten Rechtsstreit, der kürzlich das Brandenburger Oberlandesgericht erreichte, ging es um das kontroverse Thema der Verwendung von Kindesvermögen durch die Eltern für eigene Zwecke. Anlass des Disputs war ein Fall, in dem ein Vater Geldbeträge von einem Konto seines minderjährigen Sohnes abgezogen hatte. Die Gelder flossen auf ein Konto, das zumindest auch dem Vater zur Verfügung stand, und wurden zur Deckung von persönlichen Schulden wie Steuernachzahlungen und verlustbringenden Investitionen in Containerschiffe verwendet. Die Legitimität solcher Verfügungen und der resultierende juristische Streit bilden den Mittelpunkt dieser Geschichte.

Direkt zum Urteil Az: 9 UF 200/20 springen.

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Verantwortlichkeit für das Kindesvermögen
In dem Fall, der vor das Gericht gebracht wurde, erklärte der Vater, er sei zur Verfügung über das Geld berechtigt gewesen. Als Argument führte er an, dass er sowohl für das Taschengeld seiner Kinder als auch für Führerschein, Moped und Auto des Antragstellers aufgekommen sei. Hieraus erwuchs die Frage der Verantwortlichkeit der Eltern und in welchem Umfang sie über das Vermögen des Kindes verfügen dürfen. Das Gericht stellte klar, dass der Vater zwar als Inhaber des Sorgerechts berechtigt war, Entscheidungen im Außenverhältnis zu treffen, dies jedoch nichts über die Berechtigung von Verfügungen im Innenverhältnis zu seinem Sohn aussagt.
Haftung und gesamtschuldnerische Inanspruchnahme
Eine weitere strittige Frage betraf die Haftung der Mutter. Der Vater argumentierte, dass die Mutter ggf. hälftig haften sollte und er daher nicht für den vollen Betrag verantwortlich gemacht werden könne. Sollte die Mutter tatsächlich ebenfalls verantwortlich sein, so bleibt es dem Antragsteller jedoch unbenommen, nur den Vater als Gesamtschuldner auf die volle Summe in Anspruch zu nehmen.
Bedeutung von Beraterhinweisen und Treuhänderschaft
Zu guter Letzt warf der Fall auch Fragen zur Rolle von Beratern auf. Der Vater behauptete, dass er sich auf Ratschläge von Steuerberatern und anderen Beratern verlassen habe. Das Gericht stellte jedoch fest, dass er sich ohne qualifizierten Rechtsrat nicht auf diese Hinweise hätte verlassen dürfen. Besonders relevant war hierbei das Konzept der Treuhänderschaft. Eltern haben die treuhänderische Pflicht, das Vermögen ihrer minderjährigen Kinder verantwortungsbewusst zu verwalten. Die unverantwortliche […]


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