Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Abgeltungsklausel – Was ist wirksam und was unwirksam?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Schönheitsreparaturen
Laut Gesetz hat der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit zu erhalten. Daraus lässt sich schließen, dass die viel zitierten Schönheitsreparaturen im vermieteten Wohnraum grundsätzlich vom Vermieter zu übernehmen sind. Da die Vermieter allerdings in der Regel in der besseren Verhandlungsposition sind, werden die Schönheitsreparaturen oftmals auf den Mieter übertragen. Dazu bedienen sich die Vermieter den unterschiedlichsten mietvertraglichen Renovierungsklauseln, die zumeist Teil eines formularmäßigen Mietvertrages sind. Aufgrund dieser Vorformulierung sind die entsprechenden Vertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wirksamkeitsprüfung nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) zugänglich.
Die Bedeutung der Abgeltungsklausel
Im Laufe der Zeit ließen sich die Vermieter eine Reihe von verschiedenen Renovierungsklauseln einfallen, wodurch die Schönheitsreparaturen wirksam auf die Mieter abgewälzt wurde. Dennoch lief die ausgearbeitete Schönheitsreparaturverpflichtung in der Praxis häufig ins Leere. Bei häufigen Mieterwechseln oder befristeten Mietverträgen war der Mietverhältnis häufig beendet, bevor der starre Fristenplan abgelaufen ist. Weil die Fristen im neuen Mietverhältnis wieder von vorne beginnen, blieb der Vermieter oftmals auf den Schönheitsreparaturen sitzen. Um diese Lücke bei den Renovierungsklauseln zu schließen wurde die sogenannte Abgeltungsklausel geschaffen. Durch eine Abgeltungsklausel wird vereinbart, dass der Mieter, wenn er vor Ablauf der Renovierungsfristen aus der Wohnung auszieht, zeitanteilig die Renovierungskosten übernimmt. Der Mieter soll bezogen auf seine Mietzeit einen prozentualen Kostenanteil für Schönheitsreparaturen übernehmen. Die Abgeltungsklausel bezweckt also, dass der Vermieter, welcher aus den genannten Gründen keine Endrenovierung verlangen kann, wenigstens einen prozessualen Anteil für den Abnutzungszeitraum seit den letzten Schönheitsreparaturen vom Mieter verlangen kann.
Wirksame und unwirksame Abgeltungsklauseln
Der Bundesgerichtshof hat allerdings bereits ent[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv