Wird durch einen Fahrschüler mit einem Fahrschulauto ein Verkehrsunfall verursacht, so haften der Fahrschüler, der Fahrschullehrer und die Kfz-Haftpflichtversicherung dem Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (AG Krefeld, Urteil vom 28.01.2010, Az: 3 C 490/08).[…]
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