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Testamentsauslegung – Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis

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Testamentsauslegung: Unterschied zwischen Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis
In einem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall (Az. I-10 U 35/20) ging es um die Frage, ob es sich bei einer Verfügung im Testament eines Erblassers um eine Teilungsanordnung oder ein Vorausvermächtnis handelt. Das Gericht musste dabei den wirklichen Willen des Erblassers ergründen und klären, ob die betroffene Immobilie ohne Anrechnung auf die Erbquote an die Ehefrau des Erblassers (die Klägerin) gehen sollte.

Direkt zum Urteil Az: I-10 U 35/20 springen.

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Auslegung des Testaments
Die Auslegung eines Testaments richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Testamentsauslegung, die darauf abzielen, den wirklichen Willen des Erblassers zu ermitteln. Dabei ist nicht nur der Wortlaut des Testaments, sondern auch alle zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde heranzuziehen.
Unterscheidung zwischen Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis
Eine Teilungsanordnung ist eine Anweisung des Erblassers, wie die Nachlassgegenstände unter den Miterben verteilt werden sollen. Bei einem Vorausvermächtnis hingegen geht es um die Zuweisung eines Vermögensvorteils an einen Miterben, der über seinen Anspruch aus der Erbquote hinausgeht. Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Begriffen ist nicht immer einfach und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Beurteilung durch das Gericht
Das OLG Hamm kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass kein Vorausvermächtnis vorliegt. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass sie im Rahmen der Erbauseinandersetzung einen vermögensrechtlichen Vorteil erhalten sollte, der über ihre Erbquote hinausgeht. Das Gericht wies insbesondere darauf hin, dass die Klägerin bereits in eine andere Wohnung gezogen war, ohne auf den Verkauf des Hausgrundstücks angewiesen zu sein.
Fazit
Das OLG Hamm entschied, dass es sich bei der strittigen Verfügung im Testament des Erblassers um eine Teilungsanordnung und nicht um ein Vorausvermächtnis handelt. Die Klage der Klägerin wurde daher abgewiesen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine klare Formulierung im Testament ist, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen über die Bedeutung einzelner Verfügungen zu vermeiden.Das vorliegende Urteil

OLG Hamm – Az.: I-10 U 35/20 – Urteil vom 16.03.2021


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