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Bußgeldverfahren – Akteneinsicht in die gesamte Messreihe

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Die Bedeutung der Akteneinsicht bei Verkehrsverstößen: Ein Fall der Geschwindigkeitsüberschreitung
In einem jüngst entschiedenen Fall des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken wurde ein interessantes Urteil in Bezug auf Verkehrsbußgelder gefällt. Der Fall betrifft eine Person, die beschuldigt wurde, vorsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 43 km/h überschritten zu haben. Bei der Verhandlung ging es im Kern um die Frage, ob dem Betroffenen ein vollständiger Einblick in die Messdaten hätte gewährt werden sollen, um seine Verteidigung vorzubereiten.

Direkt zum Urteil Az: 1 OWi 2 SsBs 49/22 springen.

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Die Kontroverse: Akteneinsicht und faire Verteidigung
Der Betroffene hatte gegen das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern Berufung eingelegt. Seine Hauptkritikpunkt war, dass er keinen Zugang zur gesamten Messreihe erhalten hatte, die seine Geschwindigkeitsübertretung dokumentierte. Er argumentierte, dass die Nichtgewährung der Akteneinsicht seine Fähigkeit zur Verteidigung unzulässig eingeschränkt und somit gegen das Prinzip eines fairen Verfahrens verstoßen habe.
Die Beurteilung: Relevanz der Daten für die Verteidigung
Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied jedoch, dass diese Rüge unbegründet war. Grund dafür war die Einschätzung des Gerichts, dass die Daten aus der gesamten Messreihe für die Verteidigung des Betroffenen nicht relevant waren. Das Gericht erklärte, dass eine Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen und Daten, die nicht in den Akten enthalten sind, das Prinzip eines fairen Verfahrens nur dann verletzt, wenn deren Relevanz für die Verteidigung des Betroffenen nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Konsequenz: Rechtsmittel abgewiesen
Nachdem das Oberlandesgericht Zweibrücken den Vorwurf der Verletzung eines fairen Verfahrens zurückgewiesen hatte, wurde die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet verworfen. Dieses Urteil bedeutete, dass das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern, das den Betroffenen zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt hatte, bestätigt wurde.

Insgesamt stellt dieser Fall eine wichtige Lektion dar. Er zeigt, dass es nicht ausreicht, eine Verletzung der Verteidigungsrechte geltend zu machen, um eine erfolgreiche Berufung zu führen. Vielmehr muss klar dargelegt werden, warum bestimmte Beweismittel – in diesem Fall die vollständige Messreihe – für die Verteidigung relevant wären.


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