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Fahrerlaubnisentziehung bei Rückfall nach längerer Alkoholabstinenz

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Fahrerlaubnis wegen Alkohol- und psychischer Erkrankungen entzogen.
Ein Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung seiner Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Vorlage seines Führerscheins. Das Landratsamt Schweinfurt hatte den Antragsteller aufgefordert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Klärung der Frage vorzulegen, ob Alkoholabhängigkeit nicht mehr bestehe, da er am 13. März 2021 aufgrund einer Anordnung der Polizei im Bezirkskrankenhaus Schloss Werneck untergebracht worden war. Der Antragsteller legte ein Gutachten eines TÜV vor, das jedoch nicht ausreichte, um seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen festzustellen. Der Antragsteller erhob Klage, die jedoch abgelehnt wurde. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgrund der diagnostizierten Alkoholerkrankung und der festgestellten Alkoholisierung am 13. März 2021 gerechtfertigt war und dass der Sofortvollzug der Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig sei. Eine Beschwerde des Antragstellers wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.

Urteil im Volltext
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CS 22.467 – Beschluss vom 28.04.2022

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt
Gründe
I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung seiner Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Vorlage seines Führerscheins.

Am 13. März 2021 wurde der Antragsteller aufgrund einer Anordnung der Polizei gemäß Art. 5 Abs. 1, Art. 12 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) im Bezirkskrankenhaus Schloss Werneck untergebracht. Die bei dem Einsatz befragte Ehefrau des Antragstellers hatte der Sachverhaltsschilderung der Polizeiinspektion Schweinfurt zufolge angegeben, ihr Mann leide seit ca. vier Jahren an mittelschweren Depressionen, Anpassungsstörungen und Alkoholmissbrauch und habe zwei Burnouts gehabt. Er habe sich ein Küchenmesser an den Hals gehalten und gesagt, er könne es „gleich beenden“. Er habe das Messer aber sofort wieder aufgeräumt und sich auf die Couch gesetzt. Mehr sei nicht passiert.

Auf Aufforderung der Führerscheinstelle des Landratsamts Schweinfurt legte der Antragsteller einen Arztbrief des Krankenhauses für Psychiatrie, Psychotherapie und psychosomatische Med[…]


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