Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Testament – ausdrückliche Enterbung eines Abkömmlings

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Testamentarische Anfechtung: Gericht bestätigt gültige Enterbung der Tochter im Testament des Vaters.
Der Streit betrifft die Erben eines verstorbenen Vaters, der 2014 ein notarielles Testament hinterlassen hatte, in dem er seine beiden Töchter als gleichberechtigte Erben einsetzte. Im Jahr 2018 sandte der Vater ein handschriftliches Schreiben an das Testamentsregister, in dem er seine Absicht bekundete, eine seiner Töchter zu enterben und sein Urenkelkind und seine Enkelin als ihre Nachfolgerinnen einzusetzen. Das Schreiben enthielt einen handschriftlichen Vermerk mit dem Wortlaut „Ich enterbte meine Tochter“. Nach dem Tod des Vaters focht die enterbte Tochter die Gültigkeit des Schreibens von 2018 an. Die Geschwister beantragten einen Erbschein, und ein Gericht entschied, dass der Ausschluss der Tochter vom Erbe gültig sei. Die enterbte Tochter legte Berufung ein und machte geltend, dass die gesamte Linie ihrer Nachkommenschaft hätte enterbt werden müssen. Das Berufungsgericht bestätigte jedoch die ursprüngliche Entscheidung mit der Begründung, dass aus dem Schreiben des Vaters eindeutig hervorgehe, dass er nur eine Tochter von seinem Testament ausschließen wollte. Daher hatte die enterbte Tochter keinen Anspruch auf einen Anteil am Nachlass, und der Erbschein wurde den Geschwistern als Miterben erteilt.

OLG Hamm – Az.: I-10 W 132/21 – Beschluss vom 05.05.2022

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) und 3).

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zu gelassen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 275.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die Töchter des Erblassers. Der Beteiligte zu 3) ist der Sohn der Beteiligten zu 2). Der Beteiligte zu 4) ist ein Sohn des Erblassers, der ebenso wie die Beteiligten zu 1) und 2) aus der geschiedenen Ehe des Erblassers mit Frau E. C., geb. F, stammt.

Der Erblasser errichtete am 03.11.2014 ein notarielles Testament, in dem er die Beteiligten zu 1) und 2) zu seinen Erbinnen zu je ½ einsetzte. Ersatzerben sollten bei Wegfall einer Tochter deren Abkömmlinge zu unter sich gleichen Teilen sein. Sollte einer der Töchter ohne Vorhandensein von Abkömmlingen wegfallen, so sollte ihr Erbteil der Schwester anwachsen.

Am 28.08.2018 übersandte der Erblasser an das Testamentsregister beim Amtsgericht Husum ein maschinenschriftlich verfasstes und mit „Testamentsänderung“ […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv