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Zustellung Versäumnisurteil ohne Zustelldatum auf dem Umschlag zulässig

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Zustellung ohne Datum: Versäumnisurteil bleibt bestehen.
In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden, dass ein Versäumnisurteil ohne Zustelldatum auf dem Umschlag zulässig ist. Der Fall betraf einen Kläger, der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil einlegte, da er behauptete, das Urteil erst einen Tag nach dem auf der Postzustellungsurkunde vermerkten Datum erhalten zu haben. Das Gericht wies den Einspruch jedoch zurück, da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass die Fristversäumnis unverschuldet war.

Das Gericht stellte klar, dass der Vermerk auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks lediglich nachrichtlich das Zustelldatum zur Kenntnis bringt und nicht zwingend erforderlich ist. Der Empfänger muss sich bei Fehlen des Vermerks beim Gericht über das Eingangsdatum des Schriftstücks informieren. Im vorliegenden Fall hätte der Kläger unüberprüft darauf vertraut, dass der von ihm angenommene Zustellungstag der richtige sei, und dadurch ein Verschulden gegen sich selbst begangen.

Das Urteil verdeutlicht, dass bei Fristversäumnissen in der Regel keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist gewährt wird, es sei denn, der Betroffene kann nachweisen, dass die Versäumnis unverschuldet war.

AG Donaueschingen – Az.: 1 C 54/22 – Urteil vom 27.01.2023

In dem Rechtsstreit wegen Nebenkosten 2017 hat das Amtsgericht Donaueschingen am 27.01.2023 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13.01.2023 für Recht erkannt:

1. Der gegen das Versäumnisurteil vom 19.08.2022 eingelegte Einspruch wird als unzulässig verworfen.

2. Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 802,95 Euro festgesetzt.
Tatbestand
(Symbolfoto: fizkes/Shutterstock.com)

Der Kläger erwirkte am 05.01.2011 einen Mahnbescheid gegen den Beklagten am Amtsgericht Stuttgart mit dem Geschäftszeichen 21-9141160-0-7.

Mit Schreiben vom 07.04.2022 ging an diesem Tag die Anspruchsbegründung des Klägers bei Gericht ein.

Die Anspruchsbegründung wurde dem Beklagten am 19.04.2022 zuge[…]


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