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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei schwerem Schädelhirntrauma

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Klage auf Rente wegen Erwerbsminderung abgewiesen.
Eine Frau hat vor dem Sozialgericht Mannheim geklagt, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. Die Frau wurde 2001 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt und ist seitdem als schwerbehindert anerkannt. Die Klägerin argumentierte, dass sie aufgrund von Konzentrationsstörungen und mangelnder Belastbarkeit infolge des Unfalls erwerbsgemindert sei. Die Rentenversicherung lehnte ihren Antrag jedoch ab. Das Gericht wies ihre Klage ebenfalls ab und stellte fest, dass die Klägerin trotz ihrer Erkrankung noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten könne. Der Sachverständige, der die Klägerin untersucht hatte, bestätigte, dass sie leichte körperliche Arbeiten in verschiedenen Arbeitshaltungen ausführen könne, die üblichen Zeitdruck und Publikumsverkehr beinhalten, jedoch keine Nachtschichten oder vermehrten Anforderungen an das Konzentrationsvermögen. Das Gericht wies auch auf die geistige Flexibilität der Klägerin hin und erklärte, dass eine Einarbeitung in eine neue Berufstätigkeit innerhalb von drei Monaten möglich sei.

Landessozialgericht Baden-Württemberg – Az.: L 8 R 3712/21 – Urteil vom 23.09.2022

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 10.11.2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt eine Rente wegen Erwerbsminderung auf ihren Antrag vom 22.10.2019.

Die 1982 geborene Klägerin erlitt im Mai 2001 einen fremdverschuldeten Verkehrsunfall. Seither ist eine Schwerbehinderung aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms, einer Gangstörung und Gleichgewichtsstörungen anerkannt.

Im Auftrag der Versicherung des Unfallgegners B wurde die Klägerin am 30.09.2003 durch den B1 gutachterlich untersucht. In seinem Gutachten vom 02.10.2003 sprach dieser sich für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von insgesamt 70 aus und hielt eine weitere Verbesserung der Unfallfolgen bis Mai 2004 für möglich. Das Konzentrationsvermögen der Probandin habe mit zunehmender Untersuchungsdauer noch sichtlich nachgelassen und es sei deutlich geworden, dass sie die noch vorhandenen Defizite stark herunterzuspielen versuche.


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