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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterbliebene Einladung zum Vorstellungsgespräch – Entschädigung schwerbehinderter Bewerber

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LAG Berlin-Brandenburg – Az.: 4 Sa 413/22 – Urteil vom 19.10.2022

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. November 2021 – 56 Ca 12978/20 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 7.236,90 EUR (siebentausendzweihundertsechsunddreißig 90/100) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Oktober 2020 zu zahlen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben bei einem Gerichtskostenstreitwert von 22.487,00 EUR die Klägerin 68 Prozent und das beklagte Land 32 Prozent zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz bzw. Entschädigung in Anspruch.

Die Klägerin ist selbstständige Parlamentsstenografin und selbstständige Rechtsanwältin. Sie arbeitete von 1996 bis 2003 im Landtag Schleswig-Holstein als angestellte Parlamentsstenografin und Ausschussgeschäftsführerin. Seit 2003 ist sie als freiberufliche Parlamentsstenografin im Wesentlichen in Landesparlamenten tätig. Von 2001 bis 2009 arbeitete sie als Gaststenografin für die Beklagte. Unter dem 02.01./10.01.2019 schloss die Klägerin mit der Beklagten einen Rahmenvertrag über die Protokollierung in Ausschuss- und Gremiensitzungen in der 19. Wahlperiode. Im Rahmen dieses Rahmenvertrages wurde die Klägerin bis zum Zeitpunkt des vorliegenden Verfahrens nicht herangezogen.

Die Beklagte schrieb für das Referat PD 3 – Stenografischer Dienst – (PD 3) in der Verwaltung des Deutschen B. mit Bewerbungsschluss 28. Februar 2020 Stellen als Stenografen (w/m/d), Besoldungsgruppe A 13 BBesO/14 bzw. Entgeltgruppe 13/14 TVöD aus. In der Stellenausschreibung heißt es unter der Überschrift Anforderungsprofil auszugsweise wörtlich:

„Qualifikationserfordernisse

· Bewerberinnen und Bewerber müssen zwingend

ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Master oder vergleichbarer Abschluss) und
die Fertigkeit in der Deutschen Einheitskurzschrift von mindestens 200 Silben/Minute sowie
mehrjährige berufspraktische Erfahrungen in der stenografischen Sitzungsprotokollierung

nachweisen.

· Es werden Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt, die

die mehrjährigen berufspraktischen Erfahrungen in der stenografischen Sitzungsprotokollierung in der stenografischen Protokollierung von Parlamentssitzungen

nachweisen.“

Weiter heißt […]


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