Häufig werden im Laufe einer Beziehung erotische und/oder intime Foto- und Videoaufnahmen gefertigt. Ist die Beziehung gescheitert, möchte man häufig, dass sein Ex-Partner die bei ihm vorhandenen Aufnahmen vernichtet bzw. löscht (bei digitalen Aufnahmen). Die Einwilligung des Betroffenen in solche Aufnahmen kann dieser nach einem Beziehungsende jederzeit widerrufen, so dass die beim Ex-Partner vorhandenen intimen Foto- und Videoaufnahmen vom diesem vernichtet bzw. gelöscht werden müssen. Die Löschung von Fotos und Videoaufnahmen in einem bekleideten Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen kann hingegen vom Ex-Partner nicht verlangt werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BUNDESGERICHTSHOF Az: III ZR 341/04 Beschluss vom 24.02.2005 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Februar 2005 beschlossen: Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 24. Juni 2004 – 4 U 105/03 – wird zurückgewiesen. Die Kläger […]