Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Beschlussersetzungsklage –  Barrierereduzierung erstreckt sich auf alle Maßnahmen

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

LG München I – Az.: 36 S 3944/22 WEG – Urteil vom 08.12.2022

1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 10.02.2022, Az. 1294 C 13970/21 WEG, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Es ist auf Verlangen der Miteigentümer … und … beschlossen, am Hinterhaus der WEG … auf der zum Innenhof belegenen Seite einen Personenaufzug zu errichten.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Amtsgerichts München ist, soweit es nicht abgeändert wurde, im Kostenpunkt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit i. H. v. 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit i. H. von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe:
I.

Die Kläger sind Mitglieder der Beklagten.

Das Anwesen … besteht aus einem zur Straße gelegenen mehrgeschossigen Vorderhaus und einem ebenfalls mehrgeschossigen Hinterhaus. Zwischen den beiden Gebäuden befindet sich ein ca. 100 m2 großer Innenhof, in dem Asche- und Mülltonnen, Fahrräder, Motorräder und Kinderwagen abgestellt sind. Die Gebäude wurden 1911/1912 im Jugendstil errichtet und stehen unter Denkmalschutz. Das Vorderhaus erhielt im Jahr 1983 den Fassadenpreis der Landeshauptstadt München, das Hinterhaus (ehemaliges „Gesindehaus“) hat eine schlicht gehaltene Fassade. Auch die Treppenhäuser sind unterschiedlich gestaltet; während das Treppenhaus des Vorderhauses breite Marmortreppen, Jugenstilelemente und Stuck aufweist, ist das Treppenhaus des Hinterhauses schmucklos gehalten. Die Treppenbreite beträgt dort im Bereich zwischen dem Erdgeschoss und dem 1. Stock weniger als 1 m. Vorderhaus und Hinterhaus wurden vor mehreren Jahren auf der Ebene des Hochparterres mit einem Durchgang mit einer Breite von 2,70 m und einer Länge von 7,40 m miteinander verbunden. Das Vorderhaus verfügt über einen Personenaufzug, das Hinterhaus nicht.

Die Einheiten der K[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv