LG München I – Az.: 36 S 3944/22 WEG – Urteil vom 08.12.2022
1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 10.02.2022, Az. 1294 C 13970/21 WEG, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Es ist auf Verlangen der Miteigentümer … und … beschlossen, am Hinterhaus der WEG … auf der zum Innenhof belegenen Seite einen Personenaufzug zu errichten.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Amtsgerichts München ist, soweit es nicht abgeändert wurde, im Kostenpunkt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit i. H. v. 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit i. H. von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe:
I.
Die Kläger sind Mitglieder der Beklagten.
Das Anwesen … besteht aus einem zur Straße gelegenen mehrgeschossigen Vorderhaus und einem ebenfalls mehrgeschossigen Hinterhaus. Zwischen den beiden Gebäuden befindet sich ein ca. 100 m2 großer Innenhof, in dem Asche- und Mülltonnen, Fahrräder, Motorräder und Kinderwagen abgestellt sind. Die Gebäude wurden 1911/1912 im Jugendstil errichtet und stehen unter Denkmalschutz. Das Vorderhaus erhielt im Jahr 1983 den Fassadenpreis der Landeshauptstadt München, das Hinterhaus (ehemaliges „Gesindehaus“) hat eine schlicht gehaltene Fassade. Auch die Treppenhäuser sind unterschiedlich gestaltet; während das Treppenhaus des Vorderhauses breite Marmortreppen, Jugenstilelemente und Stuck aufweist, ist das Treppenhaus des Hinterhauses schmucklos gehalten. Die Treppenbreite beträgt dort im Bereich zwischen dem Erdgeschoss und dem 1. Stock weniger als 1 m. Vorderhaus und Hinterhaus wurden vor mehreren Jahren auf der Ebene des Hochparterres mit einem Durchgang mit einer Breite von 2,70 m und einer Länge von 7,40 m miteinander verbunden. Das Vorderhaus verfügt über einen Personenaufzug, das Hinterhaus nicht.
Die Einheiten der K[…]