Das Berliner Testament ist eine letztwillige Verfügung, die den Eheleuten die Möglichkeit gibt, gemeinsam zu entscheiden, wie ihr Vermögen nach dem Tod des Erstversterbenden verteilt wird. In diesem Artikel erfahren Sie alles über das Berliner Testament: von den Vor- und Nachteilen, über die Formalien bis hin zu den Kosten.
Es gibt viele Formen einer letztwilligen Verfügung und zumeist ist ein Erblasser daran interessiert, dass der Ehepartner im Erbfall einen entsprechenden Anteil erhält. Zwar gibt es hierzulande die sogenannte gesetzliche Erbfolge, allerdings sieht diese Erbfolge auch die direkten Nachkommen des Erblassers vor. Es ist aber auch durchaus möglich, den Ehegatten als Alleinerbe in dem Testament einzusetzen. In der gängigen Praxis kommt hierbei das sogenannte Berliner Testament zum Einsatz, welches den rechtlichen Charakter eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments innehat. Die Ehepartner setzen für gewöhnlich ein derartiges Berliner Testament gemeinschaftlich auf und setzen sich dementsprechend auch gegenseitig zum Alleinerben im Erbfall ein. Das Berliner Testament ist durchaus praktisch, es hat jedoch sowohl Vor- als auch Nachteile.
Die gesetzliche Grundlage für das Berliner Testament
Es gibt verschiedene Testamente und eines davon ist das Berliner Testament. Doch was ist das genau und wann macht es Sinn es zu nutzen? (Symbolfoto: fizkes /Shutterstock.com)
Zunächst erst einmal muss im Zusammenhang mit dem Berliner Testament die rechtliche Grundlage des gemeinschaftlichen Testaments betrachtet werden. Diese rechtliche Grundlage ist in dem § 2265 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu finden. In dem § 2064 BGB ist geregelt, dass ein gemeinschaftliches Testament ausschließlich von den Ehegatten persönlich verfasst werden kann.
Die Grundvoraussetzung für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist gem. § 2229 BGB die Testierfähigkeit der Ehegatten sowie der gemeinschaftliche Testierwille. Es ist jedoch vollends ausreichend, wenn ein einziger Ehegatte das gemeinschaftliche Testament in der gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen eigenhändigen Form aufsetzt und der andere Ehegatte unter dieses Testament seine Unterschrift setzt.
Diese Testamentsformen gibt es
Der Gesetzgeber in Deutschland kennt insgesamt drei unterschiedliche Testa[…]