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Musterfeststellungsklage gegen Parship: Kün­di­gungs­klausel teil­weise unwirksam

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Rechtliche Herausforderungen im Online-Dating: Der Fall Parship und seine Kündigungsklause
Die automatische Vertragsverlängerung bei der Online-Dating-Plattform Parship stand im Mittelpunkt eines Rechtsstreits, der vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt wurde (Az. 3 MK 2/21 vom 26.10.2023). Das Gericht musste über die Zulässigkeit einer Kündigungsklausel entscheiden, nach der sich Verträge automatisch um ein Jahr verlängerten, wenn die zwölfwöchige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Diese Regelung wurde insbesondere bei Verträgen mit einer Laufzeit von sechs bis zwölf Monaten beanstandet. Das Thema wirft Fragen zum Verbraucherschutz und zur Fairness von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Online-Dienstleistungsbranche auf.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg erklärte die automatische Vertragsverlängerungsklausel von Parship bei Verträgen von sechs bis zwölf Monaten als teilweise unwirksam.

Parships automatische Vertragsverlängerung stand im Mittelpunkt eines Rechtsstreits.
Bei Nicht-Einhaltung einer zwölfwöchigen Kündigungsfrist verlängerten sich Verträge automatisch um ein Jahr.
Das OLG Hamburg sah diese Regelung bei sechs bis zwölf Monatsverträgen als problematisch an.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erhob eine Musterfeststellungsklage für über 1.200 Parship-Kunden.
Hauptkritikpunkt war die zwölfwöchige Kündigungsfrist.
Parship änderte seine AGBs nach Gesetzesänderungen im Verbraucherschutzrecht.
Ein zentrales Thema des Rechtsstreits war die Möglichkeit der fristlosen Kündigung.
Parship unterschied sich in der Debatte von traditionellen „Offline“-Heiratsvermittlungen.
Nach dem Urteil betonte Parship seine Transparenz und Gesetzeskonformität.

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Parship und die rechtlichen Herausforderungen des Online-Datings
Das OLG Hamburg hat die automatische Vertragsverlängerung von Parship bei Verpassen der zwölfwöchigen Kündigungsfrist für teilweise unwirksam erkl?[…]


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