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Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsbedingte Kündigung – Voraussetzungen

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – Az.: 3 Sa 115/21 – Urteil vom 13.09.2021

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen – Auswärtige Kammern Landau – vom 25.02.2021, Az. 5 Ca 477/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung sein Ende gefunden hat, oder aber nicht.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.07.2019 als Einrichter im Bereich Einrichtungsservice in der Region West beschäftigt. Er ist 52 Jahre alt und verheiratet. Er ist gegenüber einem Kind unterhaltsverpflichtet.

Dem Arbeitsverhältnis der Parteien liegt der schriftliche Arbeitsvertrag vom 18.06.2019 zu Grunde, hinsichtlich dessen weiteren Inhalts auf Bl. 4 ff. d.A. Bezug genommen wird. Der Kläger hat zuletzt ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 3.338,00 EUR erzielt.

Die Beklagte produziert und vertreibt nationale und internationale Markenartikel aus den Bereichen Autozubehör, Autopflege, Fahrrad und Fahrradzubehör, Elektroinstallationsmaterial und Arbeitsbekleidung. Hinsichtlich der Funktionsbeschreibung Einrichter am POS wird auf Bl. 9 d.A. Bezug genommen.

Die Beklagte hat den bei ihr bestehenden Betriebsrat mit Anschreiben vom 27.03.2020 zu der beabsichtigten Kündigung des Klägers angehört. Hinsichtlich des Inhalts des Anhörungsschreibens wird auf Bl. 41, 42 d.A. Bezug genommen. Der Betriebsrat hat der beabsichtigten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Beklagten mit dem Kläger mit Schreiben vom 03.04.2020 widersprochen. Zur Begründung hat der Betriebsrat in seiner Stellungnahme ausgeführt:

„Die soziale Auswahl wurde weder ausreichend berücksichtigt, noch gibt es einen berechtigten Grund dafür. Der Agenturanteil wurde um 73% reduziert, das heißt hier besteht die Möglichkeit um weitere 27% zu Reduzieren. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht über der Fremdvergabe von Aufträgen. Wenn uns Herr N. in wenigen Wochen aus Altersgründen verlässt, wir ja auch noch ein Stelle abgebaut. Die betriebsbedingte Kündigung ist nicht gerechtfertigt.

Hinsichtlich des weiteren Inhalts der Stellungnahme des Betriebsrats wird auf Bl. 12 d.A. Bezug genommen.

Mit Schreiben vom 06.04.2020 hat die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger daraufhin gleichwohl zum 31.07.2020 ordentlich gekündigt. Gegen diese Kündigung wendet sich d[…]


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