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Managementvertrag – Kündigungsrechtsausschluss zulässig?

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OLG Celle – Az.: 13 U 10/20 – Urteil vom 01.04.2021

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. Dezember 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg (3 O 75/19) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 30.000 € festgesetzt.
Gründe
I. Die Klägerin nimmt die Beklagte im Wege der Stufenklage zunächst auf Auskunft über ihre Einnahmen als Model in Anspruch, um darauf aufbauend später etwaige Provisionsansprüche aus einem von der Beklagten gekündigten Managementvertrag beziffern zu können.

Im Übrigen nimmt der Senat gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO Bezug auf die tatsächlichen Feststellungen im Tatbestand des Urteils des Landgerichts Lüneburg (Bl. 133 R – 134 R d. A.).

(Symbolfoto: giggsy25/Shutterstock.com)

Das Landgericht hat mit der angefochtenen Entscheidung die Stufenklage insgesamt abgewiesen, weil es die Kündigung der Beklagten nach § 627 BGB als wirksam erachtet hat. Die Klägerin habe dieses Kündigungsrecht nicht wirksam ausschließen können, weil es sich bei der entsprechenden Regelung im Managementvertrag um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handle. Die Klägerin habe nicht ausreichend substantiiert vorgetragen, dass die Parteien diese Regelung „ausgehandelt“ hätten; als Allgemeine Geschäftsbedingung sei der Ausschluss jedoch nach § 307 BGB unwirksam.

Dagegen richtet sich die Klägerin mit ihrer Berufung, mit der sie ihre erstinstanzlichen Anträge (soweit nicht bereits auf der ersten Stufe zu einem kleinen Teil übereinstimmend für erledigt erklärt) weiterverfolgt. Im Wesentlichen macht sie geltend: Das Landgericht hätte über ihren Vortrag zum „Aushandeln“ die angebotenen Beweise erheben müssen. Aber selbst wenn die Klägerin diese Vertragsklausel nicht mit der Beklagten „a[…]


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