Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wohnberechtigungsschein – Anspruch und Voraussetzungen

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Mit WBS-Schein Anrecht auf eine Sozialwohnung
Der Wohnberechtigungsschein (WBS-Schein) ist in Deutschland enorm wichtig, da es eine wahre Vielzahl von bedürftigen Personen gibt und die Nachfrage nach Wohnraum selbstverständlich enorm hoch ist. Trotz dieser enormen Wichtigkeit des Scheins wissen bei Weitem nicht alle Menschen dahingehend Bescheid, unter welchen Umständen ein Anspruch auf diesen Nachweis besteht und woher ein derartiger Schein überhaupt bezogen werden kann.

Der Wohnberechtigungsschein fungiert als Nachweis für einen Mieter, dass der Mieter einen berechtigten Anspruch auf Wohnraum, welcher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, hat. Im Volksmund ist dieser Nachweis allgemeinhin auch als sogenannter Paragraf 8 Schein (oder alternativ auch als Paragraf 5 Schein oder B-Schein bekannt).
Die rechtliche Grundlage
Wohnberechtigungsschein für den Anspruch auf eine staatlich geförderte Mietwohnung bzw. Sozialwohnung (Symbolfoto: Grand Warszawski/Shutterstock.com)

Ein Wohnberechtigungsschein ist ein Bestandteil des Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) sowie des Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Die hierfür maßgeblichen Paragrafen sind der § 5 WoBindG sowie der § 27 Abs. 3 – 5 WoFG. Diese Paragrafen besagen, dass diejenigen Menschen, die in Deutschland leben und die Voraussetzungen erfüllen, einen Zugang zu einer verhältnismäßig günstigeren Sozialwohnung haben sollen. Maßgeblich hierbei ist stets der sogenannte individuelle Anspruch, da die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins auf der Grundlage der individuellen Einzelfallprüfung erfolgt. Bedingt durch den Umstand, dass die Mieten in den letzten Jahren merklich angestiegen sind, ist auch der Bedarf nach Sozialwohnungen merklich angestiegen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Die Grundvoraussetzung für die Erteilung eines derartigen Nachweises ist der begründete dauerhafte Aufenthalt in Deutschland in Verbindung mit einer klar definierten Einkommensgrenze. In Bezug auf die Einkommensgrenzen muss gesagt werden, dass es sich hierbei um eine sogenannte Länderangelegenheit handelt. Dementsprechend legt jedes Bundesland für sich selbst fest, bis zu welcher Einkommensgrenz[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv