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Gebrauchtwagen-Check – Haftung des Gebrauchtwagen-Sachverständigen

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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 6 U 90/19 – Urteil vom 01.06.2021

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) – 12 O 104/18 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I.

Der Kläger macht gegen die Beklagte schadensrechtliche Ersatzansprüche wegen der sachverständigen Erstellung eines sogenannten Gebrauchtwagen-Checks geltend.

(Symbolfoto: Billion Photos/Shutterstock.com)

Am 14.12.2016 fertigte die Beklagte zu dem Fahrzeug … (FIN: W…) einen „KÜSPIus Gebrauchtwagen-Check“ im Auftrag der Firma „(X), Inh. P… F…“ in S… (vgl. Anlage K2, Bl. 18 f. d.A.). Mängel wurden dort im Ergebnis nur insoweit festgestellt, als dass danach Lackausbesserungen oder Farbtonunterschiede am Seitenteil links sowie an der Tür links erkennbar waren. Der Kläger erwarb den streitgegenständlichen Gebrauchtwagen mit Kaufvertrag vom 28.02.2017 zum Kaufpreis von 26.000 €. Der Kauf wurde vermittelt durch die Firma „…-Automobilvermittlung An- und Verkauf“ bzw. deren Inhaber V… K… . Als Verkäufer ist im Kaufvertrag A… V…, wohnhaft in V… (L…) benannt (vgl. Anlage K1, Bl. 16 d.A.). Für die Verkäuferseite wurde der Kaufvertrag von Herrn V… K… „i.A.“ unterzeichnet (vgl. Sitzungsprotokoll vom 18.02.2019, S. 2; Bl. 224 d.A.). In dem Kaufvertragsformular wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein „Kommissionsgeschäft“ handelt. Als „Individual-Vereinbarung mit dem Käufer“ ist in dem Kaufvertrag ferner unter anderem Folgendes angegeben:

„ Das Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft, unter Ausschluss der Gewährleistung und das Rückgaberecht wird daher ausgeschlossen.

Das Fahrzeug wurde vom Käufer ausgiebig besichtigt und Probe gefahren.
Dem Käufer wurde vor dem Kauf die[…]


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