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Fahrerlaubnisentziehung – Nichtvorlage medizinisch-psychologisches Gutachten

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VG München – Az.: M 26b K 19.2791 – Urteil vom 07.06.2021

I. Der Bescheid der Beklagten vom 10. Juli 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 8. Mai 2019 wird aufgehoben.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.

Mit Strafbefehl des Amtsgerichts München vom …… November 2015, rechtskräftig seit 24. März 2016, wurde gegen den Kläger wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen und ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.

Dem lag zugrunde, dass der Kläger am …… Mai 2015 einen Fahrradfahrer, der an ihm vorbeifuhr und ihn angeblich beleidigt hatte, aus dem geöffneten Wagenfenster heraus mit der flachen Hand gegen die Wange schlug.

Mit Gutachtensanordnung vom …… Februar 2018 wurde der Kläger aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten ein medizinisch- psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorzulegen. Dem Gutachter wurde die vollständige Fahrerlaubnisakte übersandt.

Das geforderte Fahreignungsgutachten legte der Kläger nicht vor. Mit Bescheid vom 10. Juli 2018, zugestellt am 14. Juli 2018, entzog die Beklagte dem Kläger die Fahrerlaubnis und forderte ihn unter Androhung eines Zwangsgelds auf, seinen Führerschein innerhalb einer Woche ab Bestandskraft abzugeben.

Der hiergegen erhobene Widerspruch wurde von der Regierung von Oberbayern mit Widerspruchsbescheid vom 8. Mai 2019 zurückgewiesen.

Hiergegen ließ der Kläger am 11. Juni 2019 Anfechtungsklage erheben und beantragt,

Der Bescheid der Beklagten vom 10.07.2018, Aktenzeichen ………………………… und der Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 08.05.2019, Aktenzeichen ………………………… werden aufgehoben

Auf die Klagebegründung wird Bezug genommen.

Mit Beschluss vom 14. Juli 2020 wurde der Rechtsstreit zur Entscheidung auf den Einzelrichter übertragen. Am 26. Mai 2021 hat die mündliche Verhandlung stattgefunden.

Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichts- und die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
Entscheidungsgründe
Die Klage hat Erfolg; sie ist zulässig und begründet.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die weiteren Regelungen im angefochtenen Bescheid vom 10. Juli 2018 sind rechtswidrig und verletzen den […]


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