Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachgewährung von Urlaubstagen wegen Quarantäne-Anordnung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

ArbG Halle – Az.: 4 Ca 285/21 – Urteil vom 23.06.2021

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 533,93 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird für den Kläger zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Nachgewährung von vier Urlaubstagen für das Kalenderjahr 2020.

Der am … geborene Kläger ist seit dem 01.09.1978 in anrechenbarer Weise bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern beschäftigt. Er wird als Straßenbauer gegen einen Stundenlohn in Höhe von derzeit 18,06 € brutto eingesetzt. Kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit sind auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die Tarifverträge für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes anzuwenden.

Am 10.12.2020 hatte der Kläger Erholungsurlaub für den Zeitraum vom 21.12.2020 bis 31.12.2020 beantragt. Der Urlaub wurde von der Beklagten gewährt. Der Kläger hat den Urlaub auch angetreten.

Aufgrund der Tatsache, dass sich eine mit dem Kläger in einem Hausstand lebende Person mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert hatte, musste sich der Kläger im Zeitraum vom 23.12.2020 bis 05.01.2021 in häusliche Quarantäne begeben. Die behördliche Anweisung hatte er zunächst telefonisch erhalten. Der Absonderungsbescheid des zuständigen Gesundheitsamts des Burgenlandkreises vom 28.12.2020 (Bl. 12 der Akte) lautete wie folgt:

„Absonderung in sog. häusliche Quarantäne gemäß 17. Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises vom 23.11.2020

Sehr geehrter Herr A.,

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Sie aufgrund einer mit Ihnen in einem Hausstand lebenden Sars-CoV-2 infizierten Person in der Zeit vom 23.12.2020 bis zum Ablauf des 05.01.2021 in häuslicher Quarantäne sind.

Eine Verlängerung der Quarantäne aus infektionsschutzrechtlichen Gründen wird ausdrücklich vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift“

Mit Schreiben der IG Bauen-Agrar-Umwelt vom 02.02.2021 (Bl. 16 der Akte) forderte der Kläger die Beklagte auf, ihm den Urlaub „gutzuschreiben“, den er wegen der häuslichen Quarantäne nicht habe in Anspruch nehmen können.

Dies lehnte die Beklagte mit Schreiben vom 05.02.2021 (Bl. 18 der Akte) ab, da ein Fall des § 9 BUrlG nicht gegeben sei. Der Kläger sei während seines Urlaubs nicht arbeitsunfähig erkrankt gewesen.

Mit Wirkung vom 22.02.2021 hat der Kläger sodann beim Arbeitsgericht Halle die vorliegende Klage erhoben, im Rahmen derer er eine Gutschrift bzw. eine Nachgewährung von v[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv